Leider hat die für Anfang dieses Jahres angekündigte Versteigerung des Areals der „Petite Marquise“ noch nicht stattgefunden. Wir sind der Ansicht, dass die Gemeindeverantwortlichen die Bürger Echternachs über den aktuellen Stand der Dinge informieren sollten.
Aber, unabhängig von allen möglichen Gerüchten über die Zukunft des Areals, bestehen zurzeit wieder gravierende Sicherheitsmängel und weiterhin katastrophale hygienische Zustände auf dem Gelände.
Fakt ist, dass die zuständige „inspection sanitaire“ des Gesundheitsministeriums in regelmäßigen Abständen auf die horrenden hygienischen Verhältnisse und die groben Sicherheitsmängel auf dem gesamten Areal hinwies. Dass das Areal eine Gefahr für die Kinder darstelle, war nur einer der aufgelisteten Gefahrenpunkte.
Fakt ist, dass anlässlich des Brandes im Gebäude der „Petite Marquise“ im Februar 2008, Spuren wie Spritzen, Präservative und gebrauchte Betten auf ein „reges Treiben“ hindeuteten.
Fakt ist, dass nach jahrelangem Nichtstun in Sachen Sicherheit, die Gemeindeverantwortlichen ihren elementarsten Pflichten nachkamen und das Areal im Frühjahr 2008 absicherten. Es wurde allerdings versäumt, das Areal zu säubern.
Intra Muros asbl stellt fest, dass trotz der bestehenden Absicherung, die „Petite Marquise“ wieder problemlos zu „besichtigen“ ist. Ein Gitter seitlich am Gebäude ist ohne die geringste Mühe zu öffnen. Von außen sieht man eine immer grösser werdende Ansammlung von Müll im Inneren.
In der „Petite Marquise“ tummeln sich wieder „Besucher“ und wir tippen auf „ein reges Treiben“.
Die seitens der „inspection sanitaire“ angeprangerten hygienischen Zustände und die absolut mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen bleiben somit aktuell.
Falls die Eigentümer den elementarsten hygienischen und sicherheitstechnischen Vorschriften nicht nachkommen, ist die Gemeinde gefordert! Es gilt das momentane „Scheunentor“ abzusichern und endlich die gesetzlichen Möglichkeiten anzuwenden um das gesamte Areal in einen sauberen Zustand zu versetzen. Dass dies auf Kosten der Besitzer geht, ist selbstverständlich.
Es kann nicht sein, dass eine irgendwann mögliche Versteigerung oder ein eventueller Verkauf des Areals, die Besitzer und gegebenenfalls die Gemeinde von elementarsten Pflichten in punkto Sauberkeit und Sicherheit entbinden.

(Mitgeteilt 16. Juni 2010)