Service to help businesses benefit from employees who cycle

Service to help businesses benefit from employees who cycle

Hardly a week goes by without us spotting a new innovation hoping to make travelling on two-wheels easier and more accessible. Now in London, PleaseCycle provide businesses with a range of online tools to help them encourage staff to cycle to work.

PleaseCycle founders — Ry Morgan and Anthony Ganjou — claim that staff who cycle to work are more productive and take less sick days. With that in mind, PleaseCycle create client-branded online portals called CycleHubs, where employees can plan routes, chat to other cyclists via a forum and log their daily mileage. The CycleHubs are also designed to encourage cycling through company-wide leader-boards and BikeMiles, a kind of “air miles scheme for cyclists”. Rewards include discounts at local bike shops and free coffee from nearby cafés. Using the CycleHubs tool, companies can also audit carbon savings made by cycled journeys and capture the ROI of Cycle to Work programmes. Meanwhile, PleaseCycle’s BikeConcierge offers a range of services, including bicycle training, branded hire bikes, maintenance and insurance. Clients such as BSkyB, GlaxoSmithKline and Ernst & Young have already signed up to the service, hoping to create a healthier workforce and boost their CSR credentials.

In less than a month since PleaseCycle launched, over 5,000 miles have been logged. Could this be one for your business to create a more motivated, healthier and happier workforce?

Website: www.pleasecycle.com
Contact: ry@pleasecycle.com

Source : http://www.springwise.com/transportation/service-businesses-benefit-employees-cycle/

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Schockwellenreiter mit Blasphemieparagrafen angeklagt

Schockwellenreiter mit Blasphemieparagrafen angeklagt

Der “Schockwellenreiter” Jörg Kantel ist einer der ersten deutschen Blogger und ein Freund klarer Worte. Am 29. Juni verwendete er im Rahmen einer Meldung dazu, dass der Kölner Kardinal Joachim Meisner die Abtreibung als “täglichen Super-GAU” bezeichnete, einen kindsmissbrauchs- und mitgliedermanipulationskritischen Kraftausdruck, den der Lawblogger und Strafverteidiger Udo Vetter heute twitterte.

Am 5. Juli erhielt Kantel deshalb ein Schreiben, in dem ihn der Berliner Polizeipräsident darüber informierte, dass man ihm die “Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen” vorwirft. Der Blogger reagierte darauf mit der Veröffentlichung des Vorwurfs und der Bemerkung, dass man Religionen gar nicht beleidigen könne, weil sie selbst “eine Beleidigung jeglichen gesunden Menschenverstandes” seien.

Das überzeugte die Berliner Staatsanwaltschaft aber offenbar nicht, denn am letzten Wochenende ging Kantel eine Anklageschrift zu, die sich auf den § 166 des Strafgesetzbuchs (StGB) stützt, in dessen Absatz 2 es wörtlich heißt, dass derjenige, der “eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung [beziehungsweise] ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören”, mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann.

Die Vorschrift kam in der Vergangenheit unter anderem im Fall einer Frau zur Anwendung, die auf einem Flugblatt die Meinung geäußert hatte, die katholische Kirche sei eine “Verbrecherbande”. Sie verlor Mitte der 1980er Jahre einen Strafprozess vor dem Landgericht Göttingen und dem Oberlandesgericht Celle. In den 1990er Jahren wurde mit Hilfe des § 166 das Musical Das Maria-Syndrom verboten, in dem eine unbefleckte Empfängnis durch eine schmutzige Klobrille erklärt wird. Damals nahm das Bundesverfassungsgericht den Fall nicht an.

Allerdings ist nicht sicher, ob die sehr unbestimmte und damit für den Willküreinsatz anfällige Vorschrift erneut den Instanzenweg übersteht, wenn jemand die Zeit und das Geld aufwendet, sie in Frage zu stellen. Kantel, dem zahlreiche Schockwellenreiter-Kommentatoren bereits ihre Prozessspendenbereitschaft zusicherten, sucht zwar einen Anwalt, hat aber gleichzeitig angekündigt, im Falle zu großer finanzieller Belastungen das “Experiment Schockwellenreiter” zu beenden und künftig nur mehr anonym aus Island zu bloggen, das sich zu einer Zufluchtsstätte für die Meinungsfreiheit entwickeln will.

Source : http://www.heise.de/tp/blogs/6/150836

Von : Peter Mühlbauer in Telepolis > Kultur und Medien-News

Siehe auch : http://www.daisymupp.net/2012/02/der-blogger-und-der-kardinal/

Gema will Geld für Creative-Commons-Veranstaltung

Gema will Geld für Creative-Commons-Veranstaltung

Im April veranstaltete der damalige Diplomand Jan Stern einen in der Essential Existence Gallery in Leipzig und der Bauhaus-Universität in Weimarer gleichzeitig abgehaltenen Konzept-Tanzabend, auf dem acht Stunden lang ausschließlich Musik mit Creative Commons Lizenz gespielt werden sollte. Dies hatte er nicht nur den Discjockeys und der Öffentlichkeit, sondern auch der Gema mitgeteilt, der er auf Anforderung eine “Musikliste mit Künstler-, Titel- und Labelangabe” und später auch die Downloadlinks mit den Lizenzangaben zukommen ließ.

Die Gema schickt Stern darauf hin wider Erwarten eine Rechnung über 200 Euro, die sie damit begründete, dass sich unter den Urhebern auch solche befinden könnten, die bei ihr gemeldet sind. Sicherausschließen könne man das nur, wenn Stern für alle gespielten Stücke die bürgerlichen Namen der Komponisten und Texter sowie deren Wohnorte und Geburtsdaten mitteilt.

Diese Forderung ist allerdings insofern schwer erfüllbar, als Netaudio eine – wie der DJ und Blogger Ronny Kraak es formulierte “sehr internationale Angelegenheit” ist und viele Musiker ihre Klarnamen gar nicht öffentlich machen – geschweige denn ihre Adresse oder sensiblere Daten. Zudem sind Netzlabels oft eine recht kurzlebige Angelegenheit, weshalb oft nicht einmal eine Anlaufadresse vorhanden ist, bei der ein Nachforschen beginnen könnte. Zudem, so Kraak, habe der stellvertretenden Gema-Aufsichtsratsvorsitzende Frank Dostal 2009 Stern gegenüber behauptet, dass die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft dort auch ihre Pseudonyme eintragen lassen.

Bei der Gema heißt es auf Nachfrage von Telepolis zu diesem Fall, dass Stern nur die “Interpreten” vorgelegt hätte, man selbst aber an den “Urhebern” – also an den Komponisten -interessiert sei. Bei zeitgemäßer elektronischer Musik sind diese beiden allerdings fast immer identisch. Hinsichtlich der Pseudonyme, die “nicht zwingend” bei der Verwertungsgesellschaft gemeldet würden, wolle die zuständige Gema-Bezirksdirektion in Dresden diese Woche ein klärendes Gespräch mit Stern führen, mit dem “Unklarheiten ausgeräumt” werden könnten.

Grundlage des Vorgehens der Verwertungsgesellschaft ist die sogenannte “Gema-Vermutung”: Eine Beweislastumkehr, die auf der Annahme gründet, dass keine alten Musikaufnahmen gespielt und verlegt werden und dass jeder Musikurheber auf der ganzen Welt Mitglied bei der Gema oder bei einer ihrer ausländischen Äquivalente ist. Seit jedermann mit einem herkömmlichen Computer halbwegs hörbare Musikaufnahmen herstellen kann und sich auf Portalen wie Jamendo Zehntausende von Titeln und Musikern finden, für die sich die teuren Verwertungsgesellschaften nicht lohnen, wird die Zeitgemäßheit dieser Beweislastumkehr jedoch immer mehr infrage gestellt wird.

Aus diesem Grund initiierte der im Umfeld der Piratenpartei gegründete Verein Musikpiraten unlängst eine Gema-Gegenliste mit Namen und Stücken von Musikern, die nicht bei der Verwertungsgesellschaft gemeldet sind. Zusätzlich erstattete der Musikpiratenvorsitzende Christian Hufgard eine Strafanzeige gegen die Gema, mit der geklärt werden soll, ob die Beweislastumkehr so weit geht, dass die Verwertungsgesellschaft die Herausgabe personenbezogener Daten von nicht bei ihr gemeldeten Musikern fordern darf.

Source : http://www.heise.de/tp/artikel/35/35869/1.html

Von : Peter Mühlbauer in Telepolis > Politik > Copyright

Theologin will Pippi Langstrumpf aus Kinderzimmern verbannen

Theologin will Pippi Langstrumpf aus Kinderzimmern verbannen

“Jetzt geht’s dem Neger an den Kragen” titelte Ernst Corinth in Telepolis vor fast zehn Jahren, als der Kurdenforscher Günther Max Behrendt von der Hannoverschen “Antidiskriminierungsstelle” die Zensur eines bekannten Romans von Agatha Christie erwirkte. Dass der Deutsche Presserat vorher feststellte, dass “Neger” kein Schimpfwort ist, störte die eifrige Ein-Mann-Behörde dabei wenig. Wer solche Kriterien anlegt, der findet noch viel zu säubern, merkte Corinth damals an, und verwies auf ein Gedicht von Johann Georg Scheffner und den rheinischen Karneval, wo man gerne die Stimmungshits von Ernst Neger singt.

Zum Teil erfolgreich war ein Angriff auf Hergés Tim-und-Struppi-Comics, die die britische Commission for Racial Equality (CRE) 2007 aus den Buchhandlungen nehmen und in die Museen verbannen wollte, wo sie mit dem Warnschild “Altmodisches, rassistisches Geschwätz” versehen werden sollten. Als Grund dafür nannte die CRE die “wilden Eingeborenen” in der Erzählung Tim im Kongo, die ihrer Ansicht nach “wie Affen aussehen und wie Schwachsinnige sprechen”. Mittlerweile packt der Verlag Egmont UK den Kongo-Band in eine Schutzbanderole, die vor dem Inhalt warnt, den manche Menschen anstößig finden könnten – trotz einer darin enthaltenen langen Erklärung des Übersetzers zu den Klischees der Zeit, in der das Werk entstand. Und die Waterstones-Kette verkauft ihn nicht mehr in ihren Kinder-, sondern in den Erwachsenenabteilungen.

Ein Dauerbrenner in Sachen Zensurattacken ist Mark Twains erstmals 1884 erschienener Klassiker Adventures of Huckleberry Finn. In einer im Februar 2011 erschienenen Neuauflage ersetzte man die Wörter “injun” durch “Indian” und das 219 mal auftauchende “nigger” durch “slave”. Alan Gribben, ein Literaturprofessor an der Auburn University in Montgomery, der die Änderungen vornahm, erklärte, er habe bei Vorträgen die Erfahrung gemacht, dass sein Publikum weniger “verstört” sei, wenn er aus seiner bearbeiteten Fassung vorliest.

Allerdings gibt es zahlreiche Wissenschaftler, die solch einer Wohlfühlzensur kritisch gegenüberstehen und darauf verweisen, dass man die amerikanische Geschichte zwischen 1835 und 1845 dadurch weniger rassistisch erscheinen lässt, als sie es tatsächlich war. Besonders pikant wird die Zensur dadurch, dass Twain sich sehr viel Mühe mit seinen Texten gab und für den Ausspruch bekannt ist, der Unterschied zwischen dem “richtigen” und dem “fast richtigen” Wort sei “really a large matter”. Einem Drucker, der Änderungen in der Interpunktion von A Connecticut Yankee in King Arthur’s Court vorgenommen hatte, verschaffte er einen Platz in der Literaturgeschichte indem er über ihn schrieb, er habe angeordnet “ihn zu erschießen, ohne dass er vorher Zeit zum Beten bekommt”. Wenig verwunderlich also, dass die Londoner Times in ihrer Besprechung der “kultursensiblen” Neuauflage zu dem Fazit kam, sie sei ein “well-intentioned act of cultural vandalism and obscurantism that constricts rather than expands the life of the mind”.

Ein neuer deutscher Vorstoß gegen Weltliteratur stammt von der “feministischen Theologin” Eske Wollrad, die 1999 über “Wildniserfahrung” als “Womanistische [sic] Herausforderung und eine Antwort aus Weißer [sic] feministischer Perspektive” promovierte und dafür einen Förderpreis der Marga-Bührig-Stiftung erhielt. Sie sprach letzte Woche in Leipzig im Rahmen einer Veranstaltung mit dem Titel “Das Gift der frühen Jahre” über angeblichen “Rassismus in Kinderbüchern”, den sie nicht nur im Splatter-Comic Struwwelpeter, sondern auch in Astrid Lindgrens Pippi-Langstrumpf-Klassikern verortet.

An diesem über 60 Jahre alten Werk stört Wollrad nicht nur, dass die Hauptfigur Pippi an einer Stelle das (von der Theologin möglicherweise nicht als solches erkannte) Wahrheitsparadoxon formuliert, sie habe das Lügen in Afrika gelernt, oder der vom Verlag ohnehin schon in einen “Südseekönig” umzensierte Beruf “Negerkönig”, den der Vater des erfundenen Mädchens zeitweise ausübt, sondern auch, dass die Zusammensetzung der Protagonisten “nicht der heutigen Wirklichkeit entspricht”, in der jedes dritte Kind einen “Migrationshintergrund” habe.

Genau genommen besteht allerdings die fast ausschließlich schwedische Belegschaft von Pippi Langstrumpf an der deutschen Realität gemessen zu praktisch hundert Prozent aus Ausländern – weil das Buch nun einmal zum größten Teil in der schwedischen Vergangenheit spielt. Eine realistische Wiedergabe der aktuell gültigen Bevölkerungszusammensetzung findet sich überdies auch in Tierfabeln, Märchen, Fantasy-Epen und Science-Fiction-Erzählungen mit Aliens nicht. Und schon gar nicht bei den religiösen Mythen, die Religionslehrer gewordene Theologen Grundschulkindern als Wahrheiten verkaufen. Aber sind RTL-Shows wie Deutschland sucht den Superstar deshalb die bessere Kinderunterhaltung?

Der sächsische Ausländerbeauftragte Martin Gillo meinte auf Presseanfragen zu der Veranstaltung, man solle “der Weltliteratur keinen Maulkorb verpassen” und könne Kinder besser als durch Verbote dadurch erziehen, dass man mit ihnen über ihre Lektüre spricht. Auch dem mit Steuergeldern bezuschussten Antidiskriminierungsbüro Sachsen, das den als “praxisbezogenes Vertiefungsangebot für Pädagog_innen” [sic] beworbenen “Workshop” veranstaltete, scheint der Vorstoß der Theologin mittlerweile peinlich zu sein: Für eine Stellungnahme ist dort niemand erreichbar, dafür versuchte man die Ankündigung der Veranstaltung von der Website zu löschen.

Source : http://www.heise.de/tp/artikel/35/35851/1.html

Von : Peter Mühlbauer in Telepolis > Medien

Schockwellenreiter mit Blasphemieparagrafen angeklagt

Düsseldorfer Kulturdezernent zur Rehabilitierung der “Hexen” bekehrt

Inzwischen hat sich auch am Rhein die Auffassung durchgesetzt, dass die beiden 1738 wegen angeblicher Hexerei auf dem Scheiterhaufen hingerichteten Frauen Helena Curtens und Agnes Olmans sozialethisch rehabilitiert werden sollen. Nachdem sich mancher anfangs noch gesträubt hatte, schwor man nun allgemein der Irrlehre ab. Kulturdezernent Lohe betonte, Hexenurteile seien Unrechtsurteile, wies jedoch auf das juristische Problem hin, dass die Stadt nicht Rechtsnachfolgerin des damaligen Schöffengerichts sei. Die Stadt kann daher das Urteil nicht förmlich aufheben, was so allerdings auch nicht beantragt war. Der Beschwerdeausschuss der Stadt Düsseldorf empfahl nunmehr einstimmig, den Frauen zu gedenken und ein mahnendes Zeichen gegen die Ausgrenzung Andersdenkender zu setzen. Angedacht hierzu sind die Benennung von Straßen nach den Opfern, eine Dauerausstellung im Stadtmuseum und eine Vortragsreihe.

Die Einigkeit in Düsseldorf dürfte nicht unwesentlich mit dem Unmut über einen geradezu fundamentalistischen Gegenantrag zusammenhängen: Der Diplom-Theologe Bernhard Meisen fühlt sich offenbar den damals 30 führenden Dämonologen und Juristen verpflichtet, welche seinerzeit das Gericht berieten. Meisen zufolge sei das Urteil nach der damaligen Rechtsprechung “so in Ordnung gewesen”. Durch eine wie auch immer geartete Rehabilitierung werde sein katholischer Glaube in “elementaren Teilen in Frage gestellt”. Er sehe sich in seiner Religionsfreiheit beeinträchtigt, ließ er die RP-Online wissen. Meisen hält es für unstrittig, dass die Frauen “in abergläubische Praktiken und phytotherapeutisches Detailwissen involviert waren” – angesichts des unter Folter gepressten Geständnisses der Frau Olmanns und der durch eine Nadelprobe überführten 14jährigen Frau Curtens eine bemerkenswerte Sichtweise. Meisen untermauerte seine moralische Bewertung der Frauen mit dem Hinweis darauf, diesen sei auch “sexuelle Ungeordnetheit” vorgeworfen worden.

Der erboste Theologe kündigte an, erforderlichenfalls den Klageweg zu beschreiten, denn der offizielle Akt, den Opfern die ,Menschenwürde’ zurückzugeben, würde alle Teilhaber am Feudalsystem, die untergeordnet waren, zu Opfern einer “irregeleiteten Politik” machen, da sie “unterworfen” wurden. Damit würde man aber das Neue Testament und den Apostel Paulus kritisieren, der dieses System unterstützt habe. Zwar lehnt auch Meisen die Verbrennung als übertriebene Rechtsfolge ab, jedoch dürfte es schwierig werden, die exekutierten Frauen nachträglich etwa mit Sozialstunden zu belegen.

Ob sich der fromme Theologe, der anscheinend Hexen und sexuelle Ungeordnetheit fürchtet, nur auf den Rechtsweg beschränken wird oder ob er auch erwägt, sich aus Protest selbst zu verbrennen oder wenigstens sein Diplom, ist derzeit ungewiss. Bei derartigem Bodenpersonal werden pubertierende Frauen, die in Düsseldorf von Geistern träumen, wohl eher zu therapeutischen als zu kirchlichen Hilfsangeboten tendieren. Die Wahrheitsfindung durch Hexenprobe wird jedenfalls auch von den Düsseldorfer Gerichten nicht mehr anerkannt.

Source : http://www.heise.de/tp/blogs/6/150791

Von : Markus Kompa in Telepolis > Kultur und Medien-News