Im April veranstaltete der damalige Diplomand Jan Stern einen in der Essential Existence Gallery in Leipzig und der Bauhaus-Universität in Weimarer gleichzeitig abgehaltenen Konzept-Tanzabend, auf dem acht Stunden lang ausschließlich Musik mit Creative Commons Lizenz gespielt werden sollte. Dies hatte er nicht nur den Discjockeys und der Öffentlichkeit, sondern auch der Gema mitgeteilt, der er auf Anforderung eine “Musikliste mit Künstler-, Titel- und Labelangabe” und später auch die Downloadlinks mit den Lizenzangaben zukommen ließ.

Die Gema schickt Stern darauf hin wider Erwarten eine Rechnung über 200 Euro, die sie damit begründete, dass sich unter den Urhebern auch solche befinden könnten, die bei ihr gemeldet sind. Sicherausschließen könne man das nur, wenn Stern für alle gespielten Stücke die bürgerlichen Namen der Komponisten und Texter sowie deren Wohnorte und Geburtsdaten mitteilt.

Diese Forderung ist allerdings insofern schwer erfüllbar, als Netaudio eine – wie der DJ und Blogger Ronny Kraak es formulierte “sehr internationale Angelegenheit” ist und viele Musiker ihre Klarnamen gar nicht öffentlich machen – geschweige denn ihre Adresse oder sensiblere Daten. Zudem sind Netzlabels oft eine recht kurzlebige Angelegenheit, weshalb oft nicht einmal eine Anlaufadresse vorhanden ist, bei der ein Nachforschen beginnen könnte. Zudem, so Kraak, habe der stellvertretenden Gema-Aufsichtsratsvorsitzende Frank Dostal 2009 Stern gegenüber behauptet, dass die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft dort auch ihre Pseudonyme eintragen lassen.

Bei der Gema heißt es auf Nachfrage von Telepolis zu diesem Fall, dass Stern nur die “Interpreten” vorgelegt hätte, man selbst aber an den “Urhebern” – also an den Komponisten -interessiert sei. Bei zeitgemäßer elektronischer Musik sind diese beiden allerdings fast immer identisch. Hinsichtlich der Pseudonyme, die “nicht zwingend” bei der Verwertungsgesellschaft gemeldet würden, wolle die zuständige Gema-Bezirksdirektion in Dresden diese Woche ein klärendes Gespräch mit Stern führen, mit dem “Unklarheiten ausgeräumt” werden könnten.

Grundlage des Vorgehens der Verwertungsgesellschaft ist die sogenannte “Gema-Vermutung”: Eine Beweislastumkehr, die auf der Annahme gründet, dass keine alten Musikaufnahmen gespielt und verlegt werden und dass jeder Musikurheber auf der ganzen Welt Mitglied bei der Gema oder bei einer ihrer ausländischen Äquivalente ist. Seit jedermann mit einem herkömmlichen Computer halbwegs hörbare Musikaufnahmen herstellen kann und sich auf Portalen wie Jamendo Zehntausende von Titeln und Musikern finden, für die sich die teuren Verwertungsgesellschaften nicht lohnen, wird die Zeitgemäßheit dieser Beweislastumkehr jedoch immer mehr infrage gestellt wird.

Aus diesem Grund initiierte der im Umfeld der Piratenpartei gegründete Verein Musikpiraten unlängst eine Gema-Gegenliste mit Namen und Stücken von Musikern, die nicht bei der Verwertungsgesellschaft gemeldet sind. Zusätzlich erstattete der Musikpiratenvorsitzende Christian Hufgard eine Strafanzeige gegen die Gema, mit der geklärt werden soll, ob die Beweislastumkehr so weit geht, dass die Verwertungsgesellschaft die Herausgabe personenbezogener Daten von nicht bei ihr gemeldeten Musikern fordern darf.

Source : http://www.heise.de/tp/artikel/35/35869/1.html

Von : Peter Mühlbauer in Telepolis > Politik > Copyright