Die Windkraftfirma Prokon ist in Schwierigkeiten geraten. Was können wir daraus lernen?

Obwohl es in fast allen Zeitungen anders stand, ist Prokon womöglich gar nicht pleite. Das Management des Windkraftbetreibers hat zwar einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, dem aber das Gericht bisher nicht entsprochen hat. Es hat nur einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt, was nicht sagt, dass es zu einem Insolvenzverfahren kommt.

Der Hamburger Anwalt Dietmar Penzlin hat den Job angenommen und muss versuchen, die Vermögenswerte im Interesse der Gläubiger der Firma zu sichern. Und er prüft, ob Prokon zahlungsunfähig ist. Das ist schwierig. Nach allem, was man weiß, ist Prokon niemandem Geld schuldig geblieben. Die Mitarbeiter erhielten pünktlich ihre Löhne und Gehälter, die Beiträge an die Sozialkassen wurden abgeführt und die Lieferanten bezahlt. Die Banken kassierten ihre Zinsen. Auch die rund 75.000 Kleinanleger, die bei Prokon Geld investiert haben, hatten nichts zu klagen. Im Gegenteil: Mit Ausschüttungen von bis zu acht Prozent wurden sie üppig bedient. Seit 18 Jahren hat bei Prokon kein Anleger Geld verloren.

Das Problem ist, dass ein Teil der Geldgeber kalte Füße bekommen hat. Zu Tausenden kündigten die Menschen ihre Kapitaleinlagen. Die Windkraftfirma hatte über die Jahre fast 1,4 Milliarden Euro eingeworben, doch dann wurden schlagartig 200 Millionen Euro zurückgefordert. Das Unternehmen erlebte so etwas wie einen bank run, bei dem Sparer aus Angst, Geld zu verlieren, in Massen ihre Konten räumen und das Institut auf diese Weise erst in die mögliche Insolvenz treiben.

Es war absehbar, dass Prokon den Ausstiegswilligen ihr Geld nicht sofort zurückzahlen kann. Im eigenen Interesse stellte die Geschäftsführung um Firmengründer Carsten Rodbertus einen Insolvenzantrag. Sonst hätte sie riskiert, der Insolvenzverschleppung beschuldigt zu werden, einer Straftat, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden kann.

Dass die Firma wirklich pleite ist, im Sinne der Insolvenzordnung, daran hat der vorläufige Verwalter aber Zweifel. Er hält es für “durchaus möglich”, erklärte er Journalisten und Mitarbeitern am Firmensitz in Itzehoe, dass “eine Zahlungsunfähigkeit, die hier in Rede steht, nicht vorliegen könnte”. Drei Rechtsprofessoren untersuchen nun die Frage, das wird bis zu drei Monate dauern. Dann wird klar sein, wie viel Zeit Prokon hat, um Einlagen zurückzuzahlen.

Für die Anleger wird das eine Geduldsprobe, aber dem vorläufigen Verwalter macht es wenig Sorgen, wie er durchblicken ließ. Die Windräder drehten sich ja weiter, sagte Penzlin, einen Stillstand des Geschäfts und einen Ausfall von Einnahmen wird es also zumindest auf diesem Feld nicht geben.

Eine Pleitefirma, die vielleicht gar nicht pleite ist, das ist nicht die einzige Merkwürdigkeit im Fall Prokon. Eine andere: Ein Unternehmen, das die Energiewende mitgestaltet, wird als Betrügerfirma denunziert. Zehntausende Anleger, die es für klug hielten, in Sachwerte zu investieren, die sie sich nach kurzer Autofahrt ansehen können, müssen sich jetzt nachsagen lassen, dumm, gierig oder beides zu sein.

Man fragt sich, wie es um die Risikokultur in einem führenden Wirtschaftsland steht, wenn dem Hauptgeschäftsführer des Industrieverbandes BDI zu einem wachsenden Unternehmen, dem die Finanzierung weggebrochen ist, der Satz einfällt: “Investitionen dürfen nicht zum Glücksspiel werden.”

Was ist passiert? Prokon hat sogenannte Genussrechte ausgegeben, um Kapital zu beschaffen. Dabei handelt es sich um ein Zwischending von unternehmerischer Beteiligung und Festzinspapier, für das es keine besonderen gesetzlichen Regeln gibt. Der Verkaufsprospekt von Prokon ist vorbildlich und gut verständlich. Alle Risiken sind beschrieben. Es steht darin, dass die Genussrechte für Anleger mit mittel- bis langfristigem Horizont geeignet seien und dass es sich um eine Kapitalanlage mit “typischem unternehmerischen Risiko” handele. Deshalb sollten Interessenten nur einen Teil ihrer Ersparnisse investieren. Den Anlegern wird auch erklärt, dass sich ihre Rückzahlungsansprüche durch Verluste des Unternehmens verringern könnten. Sogar der Fall, dass eine große Zahl von Anlegern gleichzeitig Geld abziehen will, ist beschrieben.

Wenn man nach der Ursache sucht, warum so viele Anleger bei Prokon aussteigen wollen, muss man die Rolle der Medien selbstkritisch beleuchten. In zahlreichen Berichten wurden im vergangenen Jahr die Gefahren einer Anlage bei Prokon beschrieben – und übertrieben. Sicher, es gab Ungereimtheiten und unbeantwortete Fragen. Aber allzu oft (auch in der ZEIT) wurde ein Wort verwendet, das viele Geldanleger in Alarm versetzt: Schneeballsystem.

Dabei liegt es auf der Hand, dass Prokon kein Schneeballsystem ist. In einem solchen System werden die Gewinne der frühen Anleger mit dem Geld der späteren bezahlt. Ein reales Geschäft, in dem Werte geschaffen werden, gibt es nicht. Anders ist es bei Prokon. Niemand bestreitet, dass das Unternehmen mehr als 300 Windanlagen betreibt und Hunderte weitere baut und plant. Die Standorte sind bekannt. Tausende Anleger sind in den vergangenen Jahren zu Besuchstagen aufgebrochen, um “ihre” Windräder sich drehen zu sehen. Laut Bilanz für das Jahr 2011 hatte Prokon damals ein Vermögen von gut einer Milliarde Euro, darunter 585 Millionen Euro Sachanlagen, bewertet nach den strengen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, versehen mit dem Testat unabhängiger Wirtschaftsprüfer.

Bei Prokon entzündete sich der Argwohn vieler Beobachter an der Frage, ob die Einnahmen aus der Windenergie und den anderen Geschäftsbereichen Biomasse und Holzverarbeitung ausreichen, um die Zinsen an die Anleger zu zahlen. Auch ohne dass Prokon eine Kapitalflussrechnung vorgelegt hätte, wie sie von Verbraucherschützern gefordert wurde, ist die Antwort leicht: Sie reichen derzeit nicht aus.

Prokon hat tatsächlich mehr Geld an seine Anleger ausgeschüttet, als es in seinem operativen Geschäft verdient hat. Das ist aber ein Umstand, aus dem das Unternehmen nie einen Hehl gemacht hat, es ist ein elementarer Teil des Geschäftsmodells.

Was dem Wirtschaftslaien als ein Ding der Unmöglichkeit erscheint – ein Unternehmen schüttet mehr Geld aus, als es im Normalbetrieb verdient hat -, ist in Wirklichkeit nicht selten. Unternehmensgewinne entstehen nämlich nicht nur in der Form eines Cash Flow, sondern auch daraus, dass das Vermögen eines Unternehmens an Wert gewinnt.

In einer Bilanz, die nach dem Handelsgesetzbuch aufgestellt wird, kommen solche Bewertungsgewinne nicht vor. Im Gegenteil: Ist eine Anlage abgeschrieben, hat sie offiziell keinen Wert mehr, auch wenn sie noch Jahre läuft. Dagegen müssen Bewertungsgewinne in Bilanzen nach internationalen Regeln, wie sie heute fast alle Großkonzerne aufstellen, ausgewiesen werden. Es gibt in dieser Frage kein Richtig oder Falsch. Die deutsche Bilanz ist darauf ausgerichtet, das Unternehmen keinesfalls besser aussehen zu lassen, als es ist. Bei der internationalen Bilanzierung geht es darum, ein realistisches aktuelles Bild von der Firma zu geben. In der Prokon-Bilanz gibt es wahrscheinlich stille Reserven. So werden die Windräder dort mit den Kosten ihrer Planung und ihres Baus angegeben, und weil der Gesetzgeber annimmt, dass die Anlagen mit der Zeit verschleißen, werden die Wertansätze von Jahr zur Jahr kleiner. Die Marktwerte sind wohl höher, besonders in der Planungsphase. Im Sommer 2013 standen die Windanlagen mit 800 Millionen Euro in der Bilanz, waren aber nach Einschätzung des Unternehmens 894 Millionen Euro wert.

Aus Sicht der Anleger eines Unternehmens ist es wünschenswert, wenn sie an stillen Reserven beteiligt werden. Bei Prokon erhielten sie neben der zugesagten Grundverzinsung von sechs Prozent zwei Prozent Überschussbeteiligung. Mit dieser Praxis hat sich die Firma exakt so verhalten, wie es Verbraucherschützer und der Gesetzgeber von den Versicherungskonzernen verlangen. Auch sie müssen ihre Lebensversicherungskunden heute an den Wertzuwächsen ihrer Anlagen beteiligen.

Kurz vor und nach dem Insolvenzantrag war für viele Beobachter klar, dass die Sache schiefgehen musste. “Haarsträubende acht Prozent Zinsen” habe Prokon “garantiert”, stand in der Süddeutschen Zeitung. Dabei war nichts garantiert, schon gar nicht waren es acht Prozent, aber auch die wären nicht haarsträubend gewesen. In Finanztest, einer Zeitschrift der Stiftung Warentest, konnte man 2011 lesen: “Es ist durchaus möglich, mit Windkraftanlagen dauerhaft Renditen von acht Prozent oder sogar mehr zu erzielen.” Auf der Internetseite der halbstaatlichen Deutschen Energie-Agentur steht: “Die Renditen von Windenergieanlagen liegen durchschnittlich bei 6 bis 10 Prozent vor Steuern.”

Wie einträglich die Windkraft ist und sein kann, ist eine schwierige Frage, und das nicht nur, weil jeder Standort anders ist. Oft werden die Anlagen von sogenannten geschlossenen Fonds gebaut, bei denen man nur in einem bestimmten Zeitraum einsteigen kann und dann langfristig engagiert bleibt. Der Anleger wird dabei selbst Unternehmer. Wie hoch seine Rendite ausfällt, hängt auch davon ab, wie hoch die Nebenkosten sind, wie viel Bankkredite aufgenommen werden und ob Finanzvermittler die Hand aufgehalten haben.

Nach einer Studie des Steuerberaters Werner Daldorf, der 170 Windparkprojekte über zwölf Jahre untersucht hat, betrugen die jährlichen Ausschüttungen im Schnitt 2,5 Prozent. Allerdings handelte es sich wohl überwiegend um geschlossene Fonds, und oft wurden neben dem Anlegergeld hohe Bankkredite aufgenommen, die Zinskosten verursachten.

Prokon ist anders, das Unternehmen gehört zu den Großen, hat dadurch bei der Planung und dem Bau von Anlagen Kostenvorteile. Überdies arbeitet Prokon fast bankenunabhängig, was bei der Finanzierung Vorteile mit sich bringt. Höhere Renditen für Anleger sind deswegen nicht garantiert, sind aber nicht unerreichbar. Anleger haben also keine Dummheit begangen, als sie bei Prokon investiert haben, einer Firma mit Erfahrung, eigener Produktion und Betriebskindergarten. Ein Problem ist allenfalls, dass einige mit zu hohen Beträgen (gemessen an ihrem Vermögen) auf eine Anlage gesetzt haben, statt ihre Ersparnisse auf mehrere Anlagen zu verteilen.

Dass Prokon Windkraftanlagen mit kurzfristig kündbarem Geld finanziert hat, hält heute auch Firmenchef Rodbertus für einen Fehler. Tatsächlich ist es ja nun auch schiefgegangen. Die Firma kann ihre Anleger nicht so schnell auszahlen, wie sie es zugesagt hatte. Vorerst werde es weder Zinsen noch Rückzahlungen geben, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter. Aber das bedeutet nicht, dass das Prokon-Modell von vorneherein eine zum Scheitern verurteilte Idee war. Tatsächlich wird kaum eine Investition mit langfristig gebundenem Geld bezahlt.

Anleger lieben es kurzfristig, sie wollen flexibel bleiben und im Notfall schnell wieder an ihr Geld kommen. Größere Investitionen sind fast immer langfristiger Natur. Es ist also keineswegs eine Todsünde, sie mit kurzfristigem Geld zu finanzieren. Bei den Banken gehört es zu den Kernaufgaben, “aus kurz lang zu machen”. Fachleute sprechen von der Fristentransformation. Gewiss birgt sie Risiken, aber sie ist eine Methode, um Investitionen in neuen Wohlstand zu ermöglichen. Wenn alles, was einmal schiefgeht, falsch wäre, hätten wir keine Flugzeuge.

Prokon ist auch kein Fall, der den Ruf nach mehr Kontrolle oder Regulierung rechtfertigt. Das Unternehmen hat seinen Anlegern immer einen von der Finanzaufsicht formal geprüften Verkaufsprospekt vorgelegt und bis 2011 auch eine von Wirtschaftsprüfern testierte Bilanz. Prokon agiert überdies auf einem Markt, der stark reguliert ist. Die Firma wurde von Verbraucherschützern und Wirtschaftsmedien über Jahre kritisch begleitet – und hat auf Einwände teils konstruktiv reagiert.

Zu Recht stießen sich die Verbraucherschützer daran, dass Prokon in seiner Werbung die Risiken der Geldanlage herunterspielte. Aber sie hatten nicht in allen Punkten recht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband unterlag Prokon im Januar, nachdem die Firma die Anleger mit drastischen Worten auf die Insolvenzgefahr hingewiesen hatte. Was Verbraucherschützer für eine unzulässige Drohung hielten, war nach Ansicht des Landgerichts Itzehoe nicht nur “legitim, sondern Verpflichtung einer verantwortungsvollen Geschäftsleitung”.

Eine der Ursachen des Argwohns gegen Prokon war die Tatsache, dass der Konzern noch keine Bilanz für das Jahr 2012 vorgelegt hat, die von Wirtschaftsprüfern testiert ist. Es gibt nur einen Entwurf. Die Konzern-Bilanz zeigt ein Anlagevermögen von 1,1 Milliarden Euro am Ende des Jahres 2012. Der Umsatz belief sich in dem Jahr auf 410 Millionen Euro, unterm Strich steht ein Verlust von 171 Millionen Euro. Das hat viele Anleger erschreckt.

Dass die Wirtschaftsprüfer diese Bilanz bislang nicht testiert haben, erklärt die Firma damit, dass es der erste Konzernabschluss sei und damit aufwendiger – und dass es Diskussionen über die angesetzten Marktwerte gebe. Daraus kann man schließen, dass die Prüfer sie für zu hoch oder nicht belegt halten.

Nach den jüngsten Zahlen war das Vermögen der für die Anleger maßgeblichen Energie-Tochtergesellschaft Ende November 2013 mit rund 1,3 Milliarden Euro etwas kleiner als die Summe des für Genussrechte bezahlten Geldes.

Wie es tatsächlich um die Werte bei Prokon bestellt ist, wird sich zeigen, wenn das Unternehmen nun einige Windparks verkauft, um mit dem Geld ängstliche Kleinanleger auszuzahlen. Gut die Hälfte der Investoren zeigte sich bislang geduldig und will Prokon treu bleiben.

VON Rüdiger Jungbluth

QUELLE: http://www.zeit.de/2014/06/prokon-insolvenz-windkraft-energie