Zukunftsmodell Tempo 20?

Zukunftsmodell Tempo 20?

In Berlin werden derzeit neue “Begegnungszonen” erprobt, in denen eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern herrscht. In manchen Teilen der Stadt liegt die Höchstgeschwindigkeit aber schon jetzt deutlich niedriger. Wir befragten dazu Philipp Poll, den Berliner Landesgeschäftsführer des Allgemeinen Deutscher Fahrrad-Clubs (ADFC).

Herr Poll, in Berlin gibt es Straßen, in denen eine Höchstgeschwindigkeit von zehn und teilweise sogar von sieben Stundenkilometern gilt. Kann man mit einem Fahrrad so langsam fahren, ohne umzufallen?
Philipp Poll: Sie sprechen auf den verkehrsberuhigten Bereich an, der landläufig als Spielstraße bezeichnet wird. Sinn dieses Bereichs ist es, dass sich dort Personen auf der Straße aufhalten können und dürfen. Und dass “Schrittgeschwindigkeit” gefahren wird. Das sind nicht genau sieben Kilometer in der Stunde, aber ungefähr. Dass der Gesetzgeber “Schrittgeschwindigkeit” definiert hat, zeigt, dass es hier nicht um einen oder zwei Kilometer in der Stunde geht, sondern darum, dass Personen auf der Fahrbahn nicht gefährdet werden und ein kurzfristiges Bremsen möglich ist.
Es wird von Radfahrern nicht erwartet, dass sie einen Geschwindigkeitsmesser besitzen, sondern dass sie langsam, bremsbereit und vorausschauend fahren. Die Geschwindigkeit ist aber tatsächlich grenzwertig. Viele Radfahrer werden unter 10 km/h in ihren Bewegungen unsicher.
Gab es schon Fälle, in denen Radfahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit Bußgelder aufgebrummt bekamen?
Philipp Poll: In verkehrsberuhigten Bereichen? Ist mir noch nicht zu Ohren gekommen, das muss aber nicht heißen, dass das nicht passiert. Schauen wir uns mal den erwähnten Kiez Klausener Platz an: Dieser Bereich ist in den 80er Jahren verkehrsberuhigt worden. Ziel der Anordnung der Spielstraße war nicht, dass hier eine Spielstraße im dörflichen Sinne gewünscht war. Es gab schlichtweg in den 1980er Jahren noch keine Möglichkeit in der Straßenverkehrsordnung einen Bereich mit Tempo 30 oder Tempo 20 zu beschildern. Man hat sich also einer Maßnahme bedient, die stringenter war, als das, was man wollte, weil alles andere Tempo 50 bedeutet hätte. Die Straßengestaltung entspricht aber keiner Spielstraße im eigentlichen Sinne und die meisten Verkehrsteilnehmer fahren dort schneller als Schrittgeschwindigkeit. Ich weiß, dass viele sich hier eine Tempo-20-Zone besser vorstellen könnten.
Sollten Politik und Verwaltung darüber nachdenken, alte Spielstraßen zu Tempo-20-Zonen zu machen?
Philipp Poll: Das muss vom Einzelfall abhängig gemacht werden. Für eine Spielstraße kommen eigentlich nur Bereiche infrage, die eine geringe verkehrliche Bedeutung haben. In dicht bebauten Bereichen mit 5-stöckigen Mietshäusern ist die kritische Masse durch die Anwohner meist schon überschritten. Wenn dann die Straße nicht durchgepflastert ist, sondern noch die klassische Verkehrstrennung in Fahrbahn und Bürgersteig aufweist, ist eine Spielstraße meist nicht die richtige Lösung. Wir setzen uns für eine Lösung nach dem Vorbild der Schweizer Begegnungszone ein.
Wie sieht diese schweizerische Lösung konkret aus?
Philipp Poll: Ich erläutere das einmal im Vergleich mit der deutschen Spielstraße: Bei der Begegnungszone gilt kein Fahrzeugvorrang mehr. Hier haben Fußgänger Vorrang. Außerdem dürfen Fahrzeuge Tempo 20 fahren, wenn sie freie Fahrt haben.
Entsprechen diese Begegnungszonen dem Pilotprojekt, das man gerade in einigen Straßen in Berlin durchführt?
Philipp Poll: Das ist das Ziel, wo man hin möchte. Leider haben wir ein ähnliches Problem wie die Planer in den 1980er Jahren. Die Begegnungszone nach Schweizer Vorbild ist in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Das heißt, die Ämter können Tempo 20 anordnen, aber den Fahrzeugvorrang nicht aufheben. Eine mögliche Sondergenehmigung scheitert am derzeitigen Verkehrsminister.
Und warum ist der dagegen?
Philipp Poll: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich wüsste nicht, dass er sich öffentlich dazu geäußert hat. Die Berliner Verwaltung würde gerne, hat aber keine positive Rückmeldung vom BMVBS -soweit ich weiß.
Sind niedrige Geschwindigkeiten für alle Verkehrsteilnehmer sinnvoll, wenn Radfahrer teilweise unsicher werden? Oder wären verschiedene Geschwindigkeitsgrenzen für verschiedene Fahrzeugtypen angemessener?
Philipp Poll: Aus verkehrlicher Perspektive ist eine einheitliche Geschwindigkeit für alle anzustreben, weil dadurch gefährliche Überholvorgänge unterbleiben. Aus Radfahrer-Perspektive ist Tempo 20 bis Tempo 30 die sinnvollste Geschwindigkeit. Ende letzten Jahres hat sich die EU bekanntlich zu der Kompromissgeschwindigkeit Tempo 30 in Wohngebieten geäußert.
Wir erwarten, dass langfristig in Städten Tempo 30 angeordnet wird, mit Ausnahme bestimmter Hauptverkehrsstraßen. Das hat neben Verkehrssicherheit auch Gründe der Luftreinhaltung, des Lärmschutzes und des Flächenverbrauchs.
Gegen den Widerstand der Autofahrer?
Philipp Poll: Widerstände gibt es immer aus bestimmten Interessengruppen. Hier gilt es für die Allgemeinheit, abzuwägen. Wir wissen heute, dass es falsch war, die Stadt an den KFZ-Verkehr anzupassen zu versuchen, weil der KFZ-Verkehr die Stadt erodiert. Die Kehrtwende ist eingeschlagen. Es wird wieder vermehrt an Fußgänger und Radfahrer gedacht. In der Berliner Innenstadt werden 80% der Wege nicht mit dem KFZ gemacht. Trotzdem werden an allen Hauptverkehrsstraßen die Grenzwerte für Stickoxide und oft auch für Feinstaub überschritten. Das muss sich ändern.
Was meinen Sie – wird das Pilotprojekt mit den Begegnungszonen in Berlin ein Erfolg? Und welchen Prozentsatz der Stadtfläche könnte oder sollte man zu solchen Tempo-20-Zonen machen?
Philipp Poll: Im Großteil des Stadtgebiets ist bereits Tempo 30 oder weniger angeordnet. Mit den Begegnungszonen könnten man den Flickenteppich vereinheitlichen und viele erodierenden Einkaufstraßen wieder attraktiv machen. Davon würden neben den Verkehrsteilnehmern und Anwohnern auch Wirtschaft und Gastronomie profitieren. Die Unfallzahlen würden wieder sinken. Es wird aber immer Hauptverkehrsstraßen geben, die nicht in diese Bereiche fallen.
Aber was macht ein Fahrradfahrer, der keinen Tacho hat in einer Tempo-20-Zone? Dort geht es ja nicht mehr um “Schrittgeschwindigkeit”, sondern um eine konkrete Grenze. Vorsichtshalber absteigen und schieben?
Philipp Poll: Radfahrer haben generell ein recht gutes Gefühl für Geschwindigkeit, denn sie sind ja nicht vom Verkehrsgeschehen durch eine Karosserie abgekapselt und müssen sich ihr Tempo selbst erstrampeln. Und Sie kennen ihr Risiko, wenn sie mal kurzfristig bremsen müssen. Ich gehe davon aus, dass 90% der Radfahrer wissen, wann sie schneller als Tempo 20 fahren.

Source : http://www.heise.de/tp/artikel/36/36697/1.html

Von Peter Mühlbauer in Telepolis > Energie

Tallinn führt Flatrate-ÖPNV ein

Tallinn führt Flatrate-ÖPNV ein

Estland gilt als Land, das technischen und sozialen Entwicklungen sehr aufgeschlossen gegenübersteht. Das zeigt sich unter anderem durch kostenlose WiFi-Zugänge und der 2005 eingeführten Möglichkeit mit dem Computer oder dem Handy zu wählen.

Letzte Woche hielt Edgar Savisaar, der Bürgermeister der estnischen Hauptstadt Tallinn, einen beratenden Bürgerentscheid darüber ab, ob der öffentliche Personennahverkehr auf ein fahrscheinloses Flatrate-System umgestellt werden soll. Dabei sprachen sich 75,5 Prozent der Bürger für diesen Plan aus. Savisaar, der der Zentrumspartei (“Keskerakond”) vorsteht, lobte die Bürger seiner Stadt nach Bekanntwerden des Ergebnisses für ihre Innovationsbereitschaft und will das Vorhaben nun ab dem 1. Januar 2013 umsetzen. Der von der Keskerakond dominierte Stadtrat hatte bereits vorher angekündigt, sich an das Votum der Bürger halten zu wollen.

Trambahn in Tallin. Foto: Doublex120. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Anlass für das Vorhaben ist ein massiver Rückgang in der Nutzung von Bussen und Bahnen und ein gleichzeitiger starker Anstieg des Autoverkehrs und der Straßenverstopfung. Während 2001 noch ein knappes Drittel der Tallinner öffentliche Verkehrsmittel nutzte, um zu Arbeit zu kommen, greift heute nur mehr ein gutes Fünftel darauf zurück. Alleine zwischen 2010 und 2011 sank die Zahl der Fahrgäste um 13 Prozent. Dieser Entwicklung soll die neue Flatrate Einhalt gebieten.

Die oppositionelle Reformpartei (“Reformierakond”) kritisiert den Plan als “Populismus”, weil er Savisaar bei den nächsten Kommunalwahlen im Oktober 2013 nützen könnte, und warnt vor Obdachlosen und Kriminellen, die sich zukünftig schwerer vom ÖPNV fernhalten ließen. Außerdem hat man Zweifel daran, dass es bei den Haushaltsumschichtungen zur Erhöhung des Verkehrszuschusses um 40 Prozent gerecht zugehen wird. Inwieweit bei Kontrolleuren eingespart werden kann, ist noch nicht klar, weil Touristen weiterhin bezahlen sollen. Eine Alternative dazu wäre eine Hotelsteuer.

Das ehemalige Reval, das heute gut 400.000 Einwohner zählt, ist die erste Großstadt, die ihren ÖPNV auf ein Flatrate-System umstellt. Bisher wagten dies nur kleinere Städte wie das belgische Hasselt mit etwa 75.000 Bürgern. Dort stellte man bereits vor 15 Jahren um und sieht das Experiment heute als gelungen an, weil es gelang, den Verkehr durch Bündelung in Bussen so zu verringern, dass man sich teure Stadtumbauten sparen konnte und gleichzeitig für mehr Ruhe und bessere Luft sorgte. Verbreiteter ist das Modell, bestimmte Straßen ganz gezielt zu entlasten, indem man nur einzelne Linien kostenlos anbietet: Damit erzielte man unter anderem in Dallas, Denver, Pittsburgh, Seattle, Miami, Minneapolis, Sydney, Melbourne, Auckland, Christchurch, Moskau und Bangkok Erfolge.

“Der 7. Sinn” soll wieder zu Grundversorgung gehören

“Der 7. Sinn” soll wieder zu Grundversorgung gehören

2011 stieg nach Angaben des Statistischen Bundesamts erstmals nach 20 Jahren die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland – und zwar um 343 auf 3.991. Auch die Zahl der Verletzten nahm um 5,5 Prozent auf 391.500 zu. Im Januar 2012 setzte sich dieser Anstieg fort: Mit 266 Toten verbuchte der Monat 7,7 Prozent mehr Verkehrstote als der Vorjahresjanuar. Verletzte gab es 27.100 Personen beziehungsweise 23,3 Prozent mehr. Die Zahl der Unfälle allgemein stieg um 6,3 Prozent auf 189.300.

Im Bundesverkehrsministerium überlegt man deshalb, an den Westdeutschen Rundfunk heranzutreten und ihn dazu zu überreden, die Sendung Der 7. Sinn wieder ins Programm zu nehmen. Dieser von 1966 bis 2005 produzierte Klassiker klärte Autofahrer über Verkehrsregeln und –risiken auf. Dabei erfand man eine ganz eigene Schnitt- und Bildsprache, um Gefahren eindringlich darzustellen.

Einen besonderen ästhetischen Reiz brachte der Gegensatz zwischen der ausgesprochen schmissigen Musik und dem Aktenzeichen-XY-Tonfall des Sprechers Egon Hoegen, der auch die Off-Kommentare in Staplerfahrer Klaus, die Nachrichten in Starship-Troopers und viele Einspieler in der Harald-Schmidt-Show sprach. Teilweise wurden die Tipps auch mit Hintergrundwissen anreichert, wobei beim Wiedersehen auf YouTube deutlich sichtbar wird, dass naturwissenschaftliche Erkenntnisse offenbar länger haltbar sind als gesellschaftswissenschaftliche.

Als der WDR vor sieben Jahren die bislang letzte Episode der Sendereihe ausstrahlte, kündigte er an, lediglich das Konzept überarbeiten zu wollen. Seitdem hat sich allerdings nichts getan – und Presseanfragen dazu bleiben unbeantwortet. Dem Willen von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer nach soll die Sendung nun nicht nur endlich fortgesetzt werden, sondern auch einen Sendeplatz bekommen, mit dem sie viele Zuschauer erreicht.

Möglich wäre hier zum Beispiel das Vorabendprogramm, in dem Thomas Gottschalk derzeit so unglücklich agiert, dass es hinter vorgehaltener Hand sogar heißt, er ziehe mit seinem Misserfolg die Quoten der Tagesschau nach unten. Sollte eine Neuauflage der Verkehrsschulungssendung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ähnlich gut funktionieren wie Fahrradmeldungen auf Telepolis, dann könnte sich solche ein Austausch für die ARD nicht nur deshalb als gutes Geschäft erweisen, weil die Produktion einer Neuauflage deutlich weniger kosten würde als die Show des sehr üppig bezahlten ehemaligen Wetten-Dass-Moderators. Und falls Monika Piel nicht will: Wir stünden gern bereit, Herr Verkehrsminister!

Source : http://www.heise.de/tp/artikel/36/36665/1.html

Von : Peter Mühlbauer in Telepolis > Medien

Flammendes Inferno oder zukunftsweisender Öko-Bau?

Flammendes Inferno oder zukunftsweisender Öko-Bau?

Holz riecht angenehm und fühlt sich warm an. Warum also nicht nur Böden und Möbel daraus zimmern, sondern ein ganzes Haus? Holzhäuser können sehr schnell abbrennen, wie man in den 1990er Jahren an norwegischen Kirchen sah, die Zielobjekte von Black-Metal-PR wurden. Bei einem Einfamilienhaus kann man einen solchen Brand noch als kalkulierbares Risiko in Kauf nehmen, weil die Bewohner sich schnell ins Freie retten können. Deshalb bestehen in Nordamerika auch heute noch viele Vororthäuser vorwiegend aus Holz. Für höhere Häuser verwendet man dagegen nicht erst seit der Entwicklung des Stahlbetons eher feuersichere Materialien.

Die größten Holzgebäude der Welt sind alte japanische Tempel, die teilweise einer Höhe von 19 Stockwerken entsprechen. Das höchste moderne Holzgebäude ist derzeit das Londoner Murray Groce, das neun Etagen zählt. Diesen Rekord will das kanadische Architekturbüro Michael Green (MGA) nun mit einem Plan für ein zwanzigstöckiges Holz-Hochhaus brechen. Um potenzielle Bauherren zu interessieren, hat MEG eine Studie vorgelegt, nach der im FFTT-System theoretisch sogar bis zu 30 Stockwerke hohe Häuser gebaut werden könnten. Die in deutschsprachigen Medien kolportierte Meldung, dass MAG in Kanada, Norwegen und Österreich bereits an dreißigstöckigen Hochhäusern baut, ist Michael Green zufolge allerdings eine Ente.

Damit Brandschutzvorschriften dem Bau nicht entgegenstehen und es zu keinem “flammenden Inferno” kommt, wird das Hochhaus-Holz den Plänen des Architekturbüros nach mit einer Gipsbeschichtung überzogen, die ein Feuer angeblich zwei Stunden lang aufhält. Dem Verrotten will man dadurch entgegenwirken, dass man den Holzrahmen nicht dem Wetter aussetzt, sondern mit anderen Materialien verschalt, so wie das auch mit Stahlbeton häufig gemacht wird.

In Deutschland ist das höchste Holzhaus ein siebenstöckiges Gebäude im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg. Die Brand- und Schallschutzanforderungen lassen sich hierzulande im allgemeinen um so leichter erfüllen, je weiter ein Holzhaus von anderen Gebäuden entfernt steht. Heizungs- und Elektroleitungen werden bei modernen Holzhäusern oft in einer Dämmschicht aus Mineralwolle untergebracht, die nicht brennt.

Source : http://www.heise.de/tp/blogs/2/151656

Von Peter Mühlbauer in Telepolis > Energie und Klima-News

"Geistiges Eigentum" gegen Freiheit der Wissenschaft

"Geistiges Eigentum" gegen Freiheit der Wissenschaft

Die französische Designerfirma Louis Vuitton fiel bereits in der Vergangenheit mehrmals mit umfassenden Ansprüchen auf “geistiges Eigentum” auf. Unter anderem versuchte sie, von einem Marburger Rotkreuzladen 2600 Euro einzutreiben, weil dieser ein Taschenimitat aus einer Altkleidersammlung für drei Euro anbot, und verklagte den Warner-Konzern, weil im Film Hangover II ein Diophy-Koffer zu sehen ist, der den Vorstellungen der Modemarke nach einem Louis-Vuitton-Produkt zu ähnlich sieht.

Solche und ähnliche Fälle nahmen Jurastudenten an der Pennsylvania Law School zum Anlass, ein Symposium zu Immaterialgüterrechtsfragen im Moderecht mit einem Plakat anzukündigen, dessen brauner Hintergrund mit Tapetenmuster-Verzierungen auf den ersten Blick ein wenig an das Design der Modemarke erinnert. Sieht man genauer hin, erkennt man aber, dass das Tapetenmuster keine Louis-Vuiton-Monogramme, sondern stattdessen Copyright- und Trademark-Zeichen enthält.

Daraufhin erhielten sie einen Drohbrief des Louis-Vuitton-Anwalts Michael Pantalony, in dem es unter anderem hieß, diese “ungeheuerliche” Tat sei nicht bloß eine “ernste mutwillige Markenrechtsverletzung”, sondern könne durch die Expertenrolle der Penn Intellectual Property Group auch Dritte zu dem Glauben verleiten, solch eine “ungesetzliche Aktivität” sei “in irgendeiner Weise ‘legal'”.

Die Universität reagierte auf dieses Begehren Pantalonys nicht mit einer Unterlassungserklärung, sondern mit der Belehrung, dass das Markenrecht selbst bei großzügiger Auslegung keine Rechtsgrundlage für ein Verbot des Plakats hergäbe, dessen Verwendung von Designelementen durch das Fair-Use-Prinzip gedeckt ist. Deshalb, so das Antwortschreiben, lade man die Louis-Vuitton-Anwälte zu dem Symposium ein, auf dem sie Gelegenheit hätten, ihre Kenntnis des Markenrechts etwas zu erweitern.

Auf dem Symposium wird es unter anderem um eine Ausdehnung von Monopolansprüchen auf Gestaltungselemente durch den geplanten Innovative Design Protection and Piracy Prevention Act gehen. Ob das Vorgehen von Louis Vuitton das Verständnis der Rechtsexperten für diese im US-Repräsentantenhaus diskutierten Immaterialgüterrechtsausbau erhöhen wird, scheint allerdings zweifelhaft.

Source : http://www.heise.de/tp/blogs/6/151582

Von Peter Mühlbauer in Telepolis > Kultur und Medien-News