Es ist noch nicht lange her, da verfassten 51 Tatort-Autoren einen offenen Brief unter anderem an die Netzgemeinde. In diesem Brief beklagten die Autoren unter anderem die Umsonstkultur der User, die scheinbar frei zugänglich mit kostenfrei gleichsetzen. Sie wandten sich gegen eine Marginalisierung der Grundrechte der Urheber, namentlich das geistige Eigentum, und befürchteten nicht weniger als eine Enteignung, falls Schutzfristen tatsächlich verkürzt würden.

Da ist es natürlich um so peinlicher, was laut Felix von Leitner einigen Benutzern des Forums mikrocontroller.net im am 3.6.2012 ausgestrahlten Tatort “Schlafende Hunde” auffiel: dass irgendwer sich für eine Szene, bei der ein Schaltplan gezeigt wird, scheinbar ungefragt via Google Bildersuche an fremden geistigen Eigentum bedient hatte. Ohne den Urheber zu entlohnen oder wenigstens zu fragen, und ohne Quellenangabe wurde da der Schaltplan einfach in einer kommerziellen Produktion verwendet. Fairerweise sei hier eingeschoben, dass die betreffende Folge bereits 2010 produziert wurde und ihr Drehbuchschreiber nicht zu den Unterzeichnern des offenen Briefes gehört – dennoch muss sich die Tatort-Crew nun den Vorwurf gefallen lassen, mit der Hand in der Keksdose erwischt worden zu sein. Der Urheber Fabian Luehrs steht derzeit in Kontakt mit einer Redakteurin um abzuklären, wie das passieren konnte.

Nun kann man – auch die Macher des Tatort – der Meinung sein, dies sei doch eigentlich nicht so schlimm. Immerhin habe man den Schaltplan nur zur Illustration verwendet. Damit würde man dann allerdings den Standpunkt vertreten, den man eben noch kritisiert hat: dass eben nicht jede Verwendung fremder Schöpfungen in eigenen Werken die Rechte des Urhebers verletzt.

Rechtlich könnte man sich auf §57 des deutschen Urheberrechtsgesetzes berufen, der das Konzept des “unwesentlichen Beiwerks” formuliert. Das dürfte allerdings all jenen wie der reine Hohn vorkommen, deren Videos wegen urheberrechtlich geschützter, zufällig mit aufgenommener Hintergrundmusik schon einmal bei YouTube gesperrt worden sind. Weiterhin ist es fraglich, ob man mit dieser Argumentation rechtlich überhaupt durchkommt – wo der Schaltplan doch gut sichtbar in Szene gesetzt wurde.

Sich auf diesen Paragraphen des unwesentlichen Beiwerks zu berufen, um die ungefragte, nicht entlohnte Verwendung eines Schaltplans zu rechtfertigen, könnte man jedenfalls als eine Marginalisierung der Grundrechte des Urhebers verstehen. Alternativ bliebe noch ein zerknirschtes Schuldeingeständnis und damit der Beweis, dass auch die Macher des Tatorts es manchmal mit dem Urheberrecht nicht so genau nehmen – bzw. dieses eben in Zeiten des jederzeit verfügbaren und frei zugänglichen Wissens voller Fallstricke ist, die selbst Profis zum Verhängnis werden können und daher eine Anpassung, zumindest aber eine Diskussion angesagt wäre.

Source : http://www.heise.de/tp/blogs/6/152142

Von : André Lerch in Telepolis > Kultur und Medien-News