Zahl der Priesterbewerber ging um die Hälfte zurück

Zahl der Priesterbewerber ging um die Hälfte zurück

Wie der Frankfurter Theologieprofessor Bernhard Emunds auf der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Regensburg offenbarte, sank die Zahl der Interessenten für das Priesteramt in den letzten fünfzehn Jahren um etwa die Hälfte. Dass die der Theologiestudenten insgesamt im selben Zeitraum stabil blieb, liegt daran, dass mehr Deutsche Religionslehrer werden wollten. Diese dürfen im Gegensatz zu Priestern auch weiblichen Geschlechts sein und heiraten.

Bei den katholischen Bistümern in Deutschland fand sich niemand, der dazu Stellung nehmen wollte, inwieweit der Bewerberschwund mit den Maßnahmen gegen pädophile Priester zusammenhängen könnte. Die leitete man ein, nachdem bekannt wurde, dass Kindsmissbrauch in katholischen Einrichtungen ein Massenphänomen war. Alleine in den letzten beiden Jahren machten Fälle aus den Bistümern Aachen, Augsburg, Bamberg, Berlin, Dresden-Meißen, Eichstätt, Erfurt, Essen, Freiburg, Fulda, Hamburg, Hildesheim, Köln, Limburg, Mainz, München-Freising, Münster, Osnabrück, Paderborn, Passau, Regensburg, Rottenburg-Stuttgart, Speyer, Trier und Würzburg Schlagzeilen. In diesem Zusammenhang erklärte sich die Kirche bereit, Opfern bis zu 5.000 Euro Entschädigung zukommen zu lassen. In Einzelfällen kann diese Summe auch höher ausfallen: Der 50-jährige Maler Rainer Baldau, der in einem Heim regelmäßig von einer Nonne gezwungen wurde, an sadistischen Inszenierungen mitzuwirken, bekam unlängst 13.000 Euro zugesprochen.

Der Priestermangel wirkt sich mittlerweile auch auf die Versorgung der Anhängerschaft mit Ritualen aus. In manchen ländlichen Gemeinden bildeten sich deshalb nach der Verrentung eines Priesters ohne Neubesetzung der Stelle Initiativen, die sonntags Gebetsfeiern ohne Kommunion abhalten. In Augsburg untersagte Bischof Konrad Zdarsa die Benutzung von Kirchen durch solche von Laien veranstalteten “Wortgottesdienste”, was zu Unmut bei alten Menschen führte, die häufig nicht mobil genug sind, um in weiter entfernte Kirchen zu fahren, in denen es noch Pfarrer gibt.

Source : http://www.heise.de/tp/blogs/6/151539

Von Peter Mühlbauer in Telepolis > Kultur und Medien-News

Zahl der Priesterbewerber ging um die Hälfte zurück

Buchpreisbindung verhindert eBook-Experiment

Enno Lenze betreibt seit zehn Jahren den Kleinverlag Berlin Story. Unlängst wagte er ein Experiment, bei dem er die eBook-Version der DDR-Fluchtgeschichtensammlung Der Letzte macht das Licht aus von Klaus Behling für einen Preis von null Euro anbot, die Kunden aber gleichzeitig dazu aufforderte, eine beliebige weitere Summe zu zahlen oder eine andere Gegenleistung anzubieten, wenn ihnen das Werk gefällt.

Nach etwa 200 Downloads erhielt er einen “rechtlichen Hinweis” eines Anwalts, der sich als “Preisbindungstreuhänder zahlreicher Verlage gemäß § 9 Absatz 2 Nr. 3 BuchPrG” vorstellte und in dieser Rolle um eine Bestätigung ansuchte, dass Lenze das Experiment nicht fortsetzet und “Weiterungen vermeidet”. In dem “recht originellen Gedanken, den Marktpreis eines Buches durch Leserinformationen zu erfahren” sah der Rechtsanwalt nämlich einen “klaren Widerspruch gegen das Buchpreisbindungsgesetz”, dessen §5 vorschreibt, “dass es der Verleger ist, der den Preis bestimmen und dann veröffentlichen muss”. Diese Aufgabe kann er nach Ansicht des Treuhänders Dritten auch dann nicht übertragen, wenn sie keine Händler, sondern Leser sind.

Obwohl sich darüber streiten ließe, ob der Preis nicht eigentlich null Euro beträgt und Zahlungen eher als Spenden denn als Kaufpreis zu werten sind, ließ sich Lenze nicht auf das juristische Abenteuer ein und nahm das Buch vorerst vom Server. Angeblich gibt es aber ein Angebot aus Uruguay, das Werk von dort aus legal mit dem alten Modell anzubieten. Eine Andere Möglichkeit wäre, 18 Monate lang zu warten, bis die Preisbindung nach §8 Absatz 1 des Buchpreisgesetzes nicht mehr gilt.

Dann allerdings wäre wahrscheinlich nicht mehr viel von der Aufmerksamkeit übrig, die das Buch und das Preisexperiment ohne das Rechtsanwaltsschreiben nie bekommen hätten. In manchen Foren wird wegen dieses Aufmerksamkeitseffekts sogar vermutet, dass Lenze (der in der Vergangenheit bewies, dass er weiß, wie man Medien füttert) das Anwaltsschreiben eventuell gar nicht so ungelegen gekommen sein könnte.

Source : http://www.heise.de/tp/blogs/6/151453

von : Peter Mühlbauer in Telepolis > Kultur und Medien-News

Zahl der Priesterbewerber ging um die Hälfte zurück

Der Blogger und der Kardinal

Der Kardinal von Köln pflegt bekanntlich zur Sexualität ein eher theoretisches Verhältnis, dies jedoch mit großer Leidenschaft. Ungefragt kommentiert der eminente Herr Meisner seine bizarren Beobachtungen fleischlichen Treibens jenseits seiner Kölner Bahnhofskapelle. Besonderes Interesse entfaltet seine Eminenz an ungeborenem Leben sowie vor allem an in seiner Stadt besonders häufigen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die er mit deftigen Worten zu geißeln pflegt. Das Interesse des Klerikers an diesen Themen ist verständlich, gehört er doch einem Staat an, der als Bürger nur unverheiratete Männer akzeptiert, zum Selbsterhalt mangels eigener Sexualpraxis also auf Immigranten angewiesen ist. Zu den Glanzleistungen des Theologen zählten ein Nazi-Vergleich bzgl. des Biologen Richard Dawkins sowie der Entzug der Lehrerlaubnis bei einem Kollegen, der seine Homosexualität öffentlich machte.

Wenn es um das Austeilen geht, ist seine Eminenz nicht schüchtern. Umgekehrt hält der Kirchenfürst jedoch wenig davon, bei Schelte auch die andere Wange hinzuhalten. So war sein Bistum 2005 gegen diverse Politiker und Kabarettisten vorgegangen, die den Kleriker als „Hassprediger“ schmähten. Aufgrund Wegfalls von Spanischer Inquisition und wirksamer Zensurinfrastruktur etc. mussten die Gottesmänner damals vor ein weltliches Zivilgericht zu ziehen. (Wenn umgekehrt Bischöfe auf der Kanzel Unsinn reden, ist das übrigens Verwaltungstätigkeit.)

Im Jahre des Herrn 2011, im Juni, fiel seiner Eminenz beim Googlen nach neuen Offenbarungen dann fast der Hirtenstab aus der Hand: Ein apokalyptischer Schockwellenreiter hatte sich von Meisners Bezeichnung von Abtreibung als „Super-GAU“ provozieren lassen und bei seiner Kritik am Kardinalfehler darauf angespielt, dass ausgerechnet die Geistlichen für ihre Stoßgebete bisweilen ihre minderjährigen Weltlichen ins Schoßgebet nähmen. Die konkrete Wortwahl des empörten Schockwellenreiters geriet eine Spur direkter. Unter seiner Mitra standen seiner gekränkten Eminenz die verblieben Haare zu Berge. Da eine Beichte des Schockwellenreiters ob des Frevels nicht zu erwarten war und die Ungeheuerlichkeit keinen Aufschub bis zum jüngsten Gericht duldete, bemühte der Erzbischof die weltliche Justiz.

Seine Eminenz unterzog sich jedoch nicht dem beschämenden Gang zum Zivilgericht, wohl deshalb, weil die Kollektivbeleidigung den Theologen nicht hinreichend konkret würdigte. Stattdessen läutete der Kleriker die ganz dicken Glocken und brachte die Berliner Staatsanwaltschaft wegen „Gotteslästerung“ in Stellung, genauer: wegen des Verdachts auf Verstoß gegen § 166 StGB, der die „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ unter Strafe stellt. Ausreichend wäre bei § 166 StGB schon die Beschimpfung der Gebräuche einer Religionsgemeinschaft. Und gewisse Gebräuche in Kirchenkreisen hatte der Blogger nun einmal beschimpft.

Liest man die Vorschrift allerdings mit etwas weniger Schaum vor dem Mund, so entdeckt man die Voraussetzung, dass die Beschimpfung „geeignet sein muss, den öffentlichen Frieden zu stören“. Da hatte sich seine Eminenz dann wohl doch ein wenig weit aus dem Domfenster gelehnt, denn des Schockwellenreiters Worte hatten bislang weder den Ausbruch einer Revolution zur Folge, noch einer weiteren Reformation und störten allenfalls Kirchenleute bei öffentlich-friedlichem Missbrauch. Eine Eignung zur Friedensgefährdung vermochte das Amtsgericht Tiergarten nicht zu erkennen und lehnte daher die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Die Diskussion um den „Missbrauch in der katholischen Kirche“ und die in den letzten beiden Jahren bekannt gewordenen zahlreichen Fälle hätten bereits das Vertrauen erschüttert. Da konnte dann ein Blogger auch nicht mehr nennenswert den Frieden gefährden.

Source : http://www.heise.de/tp/blogs/6/151404

Von : Markus Kompa in Telepolis > Kultur und Medien-News

Siehe auch : http://www.daisymupp.net/2011/11/schockwellenreiter-mit-blasphemieparagrafen-angeklagt/

Zahl der Priesterbewerber ging um die Hälfte zurück

Sextremistinnen

Wie bereits seit längerem bekannt, wurde “Döner-Morde” zum Unwort des Jahres 2011 gewählt. Das meldete unlängst auch die Zeitschrift “Emma” – aber nicht, ohne anzumerken, dass sie “Einvernehmlichen Sex” und “Unschuldsvermutung” für ebenso geeignet befunden hätte. Mit den beiden Vorschlägen wird offenbar auf den im letzten Jahr zu Ende gegangenen Kachelmann-Prozess angespielt, bei dem die “Emma”-Gründerin und Herausgeberin Alice Schwarzer für die Bild-Zeitung berichtete und dabei recht unverblümt durchblicken ließ, dass sie für sich selbst ein anderes Urteil gefällt hatte als das Gericht.

Die Unschuldsvermutung ist eine der tragenden Säulen jedes Rechtsstaats. Wer sie ablehnt, der kann schwerlich argumentieren, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. Deshalb kann man Personen, die gegen die Unschuldsvermutung wettern, durchaus als Extremisten betrachten – oder als Geschlechts-Extremistinnen beziehungsweise “Sextremistinnen”. Frauen, die ganz unverblümt zugeben, ihr Geschlecht für überlegen zu halten, finden sich aber nicht nur bei der Zeitschrift “Emma”, sondern auch in der nordrhein-westfälischen Landesregierung: Dort sitzt die Grüne Barbara Steffens, die unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft als Landesministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter fungiert und dem Nachrichtenmagazin Focus vor zwei Jahren sagte, die Wirtschaftskrise habe gezeigt, dass Frauen das Leiten von Unternehmen “besser können” als Männer, weshalb es nun eine Quote für Aufsichtsräte geben solle.

Damit begibt sie sich zumindest in die Nähe des “Gynozentrismus”, der die Vorstellung pflegt, dass Frauen biologisch bedingt schlauer, einfühlsamer, kommunikativer und friedlicher sind, weshalb es der Welt viel besser ginge, wenn sie die alleinige oder überwiegende politische und wirtschaftliche Macht in ihren Händen hätten. Um diese Ansicht zu untermauern, gehen Gynozentristin häufig recht eigenwillig mit der Geschichte und archäologischen Befunden um. Teilweise finden sich in dieser Gruppe auch Esoterikerinnen, die von einer übersinnliche “Spiritualität” als besonderer geschlechtlicher Eigenschaft schwärmen. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz wollte man keine Auskunft dazu geben, ob Anhänger dieser Ideologie beobachtet werden.

Source : http://www.heise.de/tp/artikel/36/36331/1.html

Von : Peter Mühlbauer in Telepolis > Kultur > Glosse

Photoshop-Manipulationen machen aus einem Foto ein geistiges Konzept

Photoshop-Manipulationen machen aus einem Foto ein geistiges Konzept

Eine interessante Entscheidung zum Thema Urheberrecht hat am 12. Januar der Patents County Court in London getroffen. Gegenstand waren Fotografien, die mit Photoshop auf ähnliche Weise verändert wurden. Der Fall wurde von der Zeitschrift Amateur Photographer aufgegriffen. Dort spricht von einem “schockierenden Urteil”.

Der Souvenirhersteller Temple Island Collection konnte sich gegen die Teefirma New English Teas durchsetzen, weil auch hier auf einer schwarz-weißen Fotografie ein knallig roter Bus auf der Westminster Bridge vor dem Hintergrund von Big Ben und der Houses of Parliament dargestellt wurde. Das Bild wurde auf Verpackungen verwendet. Es handelt sich, wie man hier sehen kann, um ansonsten unterschiedliche Fotos von unterschiedlichen Orten mit einer unterschiedlichen Perspektive und unterschiedlichen Aufnahmen eines Busses.

Der rote Bus als Original und als Plagiat. Bild aus dem Urteil des Gerichts

Justin Fielder von Temple Island Collection bezichtigte die andere Firma, sie habe sich unrechtmäßig das “Produktkonzept” des Bildes angeeignet, gab sich aber konziliant, da er als derjenige, der das bekannte Rote-Bus-Bild geschaffen habe, der Firma die Möglichkeit angeboten habe, das Bild zu lizenzieren. Weil diese das ablehnte, zog er vor Gericht.

Der Richter strich in seinem Urteil das Konzept und die mühsame Arbeit an der Manipulation des Fotos heraus, also dass das Rot des Busses verstärkt, der Himmel entfernt, bis auf den Bus alles schwarz-weiß gemacht, einige Personen entfernt und das Bild gedehnt wurde. Und der Richter betont, dass für das Bild der Teefirma keine Form der Kopie verwendet wurde, sondern neue Fotos gemacht und entsprechend bearbeitet wurden. Da beide Firmen schon zuvor wegen des Roten-Bus-Bildes aneinandergeraten waren, hatte die Teefirma säuberlich vermieden, direkt etwas zu reproduzieren und erklärt, das Urheberrecht könne nicht beansprucht werden, um ein Monopol auf ein SW-Bild von den Houses of Parliament mit einem roten Bus davor zu erlangen.

Nach einer länglichen Darlegung des Falls und des Urheberrechts kam der Richter zu dem Urteil, dass es sich bei allen Bedenken um eine Urheberverletzung handelt. Fielder habe mit seinem Bild nämlich eine eigenständige “ästhetische Qualität” durch seine Arbeit geschaffen, die eine geistige Schöpfung darstelle. So gebe der leere Himmel dem ganzen Bild ein “dramatisches Aussehen”, wodurch auch der rote Bus mehr hervorsteche. Dieser Effekt sei reproduziert worden. Auch sei der Bus ähnlich in Bezug auf die Architektur gestellt worden etc. Wichtiger aber war dem Richter, dass das Bild von Fielder eben keine bloße Fotografie sei, sondern das Produkt von bewussten Entscheidungen und Manipulationen. Letztlich ist der Vorwurf, man habe den Effekt des Bildes reproduzieren wollen, weil es so “attraktiv” ist – und das scheint dann das Urheberrecht zu verletzen.

Cory Doctorow bezeichnet das Urteil als “verrückt”, schließlich sei zu erwarten, dass jeder, der eine große Sammlung an Fotografien hat, mal schnell alle durchschaut, dann nach anderen Fotos sucht, die ähnliche Motive haben, und zu klagen beginnt: “Wir haben das Copyright auf “zwei Typen trinken Bier und richten den Boden ihrer Gläser gen Himmel!” Doctorow kann sich kaum halten: “It’s an apocalyptically bad ruling, and an utter disaster in the making.”

Source : http://www.heise.de/tp/blogs/6/151307

Von : Florian Rötzer in Telepolis > Kultur und Medien-News