EFF entwirft Grundrechte für Nutzer von Facebook und Co.

EFF entwirft Grundrechte für Nutzer von Facebook und Co.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat einen „Bill of Privacy Rights“ für die Nutzer von Social Networks veröffentlicht. Darin werden drei Prinzipien beschrieben, die Plattform-Betreiber ihren Nutzern gegenüber einhalten sollen.

Das erste von der EFF vorgeschlagene Recht ist eines darauf, Entscheidungen informiert zu treffen. Das bedeutet für die Bürgerrechtler, dass Benutzeroberflächen klar gestaltet sind. Es soll schnell und umfassend ersichtlich sein, wer Zugriff auf Informationen hat, die Nutzer eingeben – andere Personen, Unternehmen oder staatliche Stellen. Zudem sollen die Betreiber von Social Networks wenn möglich die Nutzer informieren, wenn Behörden oder Private rechtliche oder administrative Wege bemühen, um an ihre Daten zu gelangen.

Außerdem sollen Nutzer ein „Recht auf Kontrolle“ haben, dass ihnen die Entscheidung überlässt, wie ihre Daten genutzt und weitergegeben werden. Betreiber von Social Networks sollen lediglich Lizenzen für die Verwendung von Daten erhalten, die dem entsprechen, was der Nutzer im Sinn hat. Für alles weitere soll eine explizite Zustimmung nötig sein. Das „Opt-in“-Prinzip soll auch für Veränderungen gelten, durch die bereits vorhandene Informationen auf neue Weise genutzt werden.

Und, wenn das alles nichts hilft, soll es auch das Recht geben, Daten zu löschen oder ein Social Network zu verlassen. „Und wir meinen wirklich löschen“, schreibt die EFF dazu. Eine reine Deaktivierung des Accounts soll es also nicht geben. Zudem sollen Nutzer, wenn sie ein Social Network verlassen, eine einfache Möglichkeit haben, von ihnen eingestellte Informationen mitzunehmen und anderswo zu nutzen („Data Portability“).

Es ist offensichtlich, dass diese drei „Grundrechte“ nach den Verfehlungen von Facebook modelliert sind. Die unübersichtlichen Einstellungsoptionen der Plattform mit Datenschutz-Optionen, deren Länge die der amerikanischen Verfassung übertrifft, „Verbesserungen“, die mehr und mehr Nutzerdaten öffentlich machten und die (scheinbare?) Unauffindbarkeit einer echte Löschfunktion auf Facebook standen immer wieder in der Kritik.

Tatsächlich sind diese drei Grundrechte aber Regeln, die jedes Social Network beachten sollte. Ein Interesse daran haben sie allerdings kaum – insbesondere die Idee, Nutzer könnten ihre Daten von einem Social Network zum anderen einfach mitnehmen, dürfte in den Chefetagen des Monopolisten Facebook kaum auf Begeisterung stoßen.

Ist es vielleicht Zeit für eine staatliche Regulierung, die Plattformen wie Facebook stärker an die Leine nimmt? Diese drei Grundrechte verbindlich festzuschreiben, wäre ein großer Schritt für den Datenschutz. Aber von alleine werden sie sich wohl kaum etablieren.

Simon Columbus auf Spreeblick am 20.05.2010 um 15:26