by Daisymupp | Jan 31, 2014 | Die Zeit
Die Windkraftfirma Prokon ist in Schwierigkeiten geraten. Was können wir daraus lernen?
Obwohl es in fast allen Zeitungen anders stand, ist Prokon womöglich gar nicht pleite. Das Management des Windkraftbetreibers hat zwar einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, dem aber das Gericht bisher nicht entsprochen hat. Es hat nur einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt, was nicht sagt, dass es zu einem Insolvenzverfahren kommt.
Der Hamburger Anwalt Dietmar Penzlin hat den Job angenommen und muss versuchen, die Vermögenswerte im Interesse der Gläubiger der Firma zu sichern. Und er prüft, ob Prokon zahlungsunfähig ist. Das ist schwierig. Nach allem, was man weiß, ist Prokon niemandem Geld schuldig geblieben. Die Mitarbeiter erhielten pünktlich ihre Löhne und Gehälter, die Beiträge an die Sozialkassen wurden abgeführt und die Lieferanten bezahlt. Die Banken kassierten ihre Zinsen. Auch die rund 75.000 Kleinanleger, die bei Prokon Geld investiert haben, hatten nichts zu klagen. Im Gegenteil: Mit Ausschüttungen von bis zu acht Prozent wurden sie üppig bedient. Seit 18 Jahren hat bei Prokon kein Anleger Geld verloren.
Das Problem ist, dass ein Teil der Geldgeber kalte Füße bekommen hat. Zu Tausenden kündigten die Menschen ihre Kapitaleinlagen. Die Windkraftfirma hatte über die Jahre fast 1,4 Milliarden Euro eingeworben, doch dann wurden schlagartig 200 Millionen Euro zurückgefordert. Das Unternehmen erlebte so etwas wie einen bank run, bei dem Sparer aus Angst, Geld zu verlieren, in Massen ihre Konten räumen und das Institut auf diese Weise erst in die mögliche Insolvenz treiben.
Es war absehbar, dass Prokon den Ausstiegswilligen ihr Geld nicht sofort zurückzahlen kann. Im eigenen Interesse stellte die Geschäftsführung um Firmengründer Carsten Rodbertus einen Insolvenzantrag. Sonst hätte sie riskiert, der Insolvenzverschleppung beschuldigt zu werden, einer Straftat, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
Dass die Firma wirklich pleite ist, im Sinne der Insolvenzordnung, daran hat der vorläufige Verwalter aber Zweifel. Er hält es für “durchaus möglich”, erklärte er Journalisten und Mitarbeitern am Firmensitz in Itzehoe, dass “eine Zahlungsunfähigkeit, die hier in Rede steht, nicht vorliegen könnte”. Drei Rechtsprofessoren untersuchen nun die Frage, das wird bis zu drei Monate dauern. Dann wird klar sein, wie viel Zeit Prokon hat, um Einlagen zurückzuzahlen.
Für die Anleger wird das eine Geduldsprobe, aber dem vorläufigen Verwalter macht es wenig Sorgen, wie er durchblicken ließ. Die Windräder drehten sich ja weiter, sagte Penzlin, einen Stillstand des Geschäfts und einen Ausfall von Einnahmen wird es also zumindest auf diesem Feld nicht geben.
Eine Pleitefirma, die vielleicht gar nicht pleite ist, das ist nicht die einzige Merkwürdigkeit im Fall Prokon. Eine andere: Ein Unternehmen, das die Energiewende mitgestaltet, wird als Betrügerfirma denunziert. Zehntausende Anleger, die es für klug hielten, in Sachwerte zu investieren, die sie sich nach kurzer Autofahrt ansehen können, müssen sich jetzt nachsagen lassen, dumm, gierig oder beides zu sein.
Man fragt sich, wie es um die Risikokultur in einem führenden Wirtschaftsland steht, wenn dem Hauptgeschäftsführer des Industrieverbandes BDI zu einem wachsenden Unternehmen, dem die Finanzierung weggebrochen ist, der Satz einfällt: “Investitionen dürfen nicht zum Glücksspiel werden.”
Was ist passiert? Prokon hat sogenannte Genussrechte ausgegeben, um Kapital zu beschaffen. Dabei handelt es sich um ein Zwischending von unternehmerischer Beteiligung und Festzinspapier, für das es keine besonderen gesetzlichen Regeln gibt. Der Verkaufsprospekt von Prokon ist vorbildlich und gut verständlich. Alle Risiken sind beschrieben. Es steht darin, dass die Genussrechte für Anleger mit mittel- bis langfristigem Horizont geeignet seien und dass es sich um eine Kapitalanlage mit “typischem unternehmerischen Risiko” handele. Deshalb sollten Interessenten nur einen Teil ihrer Ersparnisse investieren. Den Anlegern wird auch erklärt, dass sich ihre Rückzahlungsansprüche durch Verluste des Unternehmens verringern könnten. Sogar der Fall, dass eine große Zahl von Anlegern gleichzeitig Geld abziehen will, ist beschrieben.
Wenn man nach der Ursache sucht, warum so viele Anleger bei Prokon aussteigen wollen, muss man die Rolle der Medien selbstkritisch beleuchten. In zahlreichen Berichten wurden im vergangenen Jahr die Gefahren einer Anlage bei Prokon beschrieben – und übertrieben. Sicher, es gab Ungereimtheiten und unbeantwortete Fragen. Aber allzu oft (auch in der ZEIT) wurde ein Wort verwendet, das viele Geldanleger in Alarm versetzt: Schneeballsystem.
Dabei liegt es auf der Hand, dass Prokon kein Schneeballsystem ist. In einem solchen System werden die Gewinne der frühen Anleger mit dem Geld der späteren bezahlt. Ein reales Geschäft, in dem Werte geschaffen werden, gibt es nicht. Anders ist es bei Prokon. Niemand bestreitet, dass das Unternehmen mehr als 300 Windanlagen betreibt und Hunderte weitere baut und plant. Die Standorte sind bekannt. Tausende Anleger sind in den vergangenen Jahren zu Besuchstagen aufgebrochen, um “ihre” Windräder sich drehen zu sehen. Laut Bilanz für das Jahr 2011 hatte Prokon damals ein Vermögen von gut einer Milliarde Euro, darunter 585 Millionen Euro Sachanlagen, bewertet nach den strengen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, versehen mit dem Testat unabhängiger Wirtschaftsprüfer.
Bei Prokon entzündete sich der Argwohn vieler Beobachter an der Frage, ob die Einnahmen aus der Windenergie und den anderen Geschäftsbereichen Biomasse und Holzverarbeitung ausreichen, um die Zinsen an die Anleger zu zahlen. Auch ohne dass Prokon eine Kapitalflussrechnung vorgelegt hätte, wie sie von Verbraucherschützern gefordert wurde, ist die Antwort leicht: Sie reichen derzeit nicht aus.
Prokon hat tatsächlich mehr Geld an seine Anleger ausgeschüttet, als es in seinem operativen Geschäft verdient hat. Das ist aber ein Umstand, aus dem das Unternehmen nie einen Hehl gemacht hat, es ist ein elementarer Teil des Geschäftsmodells.
Was dem Wirtschaftslaien als ein Ding der Unmöglichkeit erscheint – ein Unternehmen schüttet mehr Geld aus, als es im Normalbetrieb verdient hat -, ist in Wirklichkeit nicht selten. Unternehmensgewinne entstehen nämlich nicht nur in der Form eines Cash Flow, sondern auch daraus, dass das Vermögen eines Unternehmens an Wert gewinnt.
In einer Bilanz, die nach dem Handelsgesetzbuch aufgestellt wird, kommen solche Bewertungsgewinne nicht vor. Im Gegenteil: Ist eine Anlage abgeschrieben, hat sie offiziell keinen Wert mehr, auch wenn sie noch Jahre läuft. Dagegen müssen Bewertungsgewinne in Bilanzen nach internationalen Regeln, wie sie heute fast alle Großkonzerne aufstellen, ausgewiesen werden. Es gibt in dieser Frage kein Richtig oder Falsch. Die deutsche Bilanz ist darauf ausgerichtet, das Unternehmen keinesfalls besser aussehen zu lassen, als es ist. Bei der internationalen Bilanzierung geht es darum, ein realistisches aktuelles Bild von der Firma zu geben. In der Prokon-Bilanz gibt es wahrscheinlich stille Reserven. So werden die Windräder dort mit den Kosten ihrer Planung und ihres Baus angegeben, und weil der Gesetzgeber annimmt, dass die Anlagen mit der Zeit verschleißen, werden die Wertansätze von Jahr zur Jahr kleiner. Die Marktwerte sind wohl höher, besonders in der Planungsphase. Im Sommer 2013 standen die Windanlagen mit 800 Millionen Euro in der Bilanz, waren aber nach Einschätzung des Unternehmens 894 Millionen Euro wert.
Aus Sicht der Anleger eines Unternehmens ist es wünschenswert, wenn sie an stillen Reserven beteiligt werden. Bei Prokon erhielten sie neben der zugesagten Grundverzinsung von sechs Prozent zwei Prozent Überschussbeteiligung. Mit dieser Praxis hat sich die Firma exakt so verhalten, wie es Verbraucherschützer und der Gesetzgeber von den Versicherungskonzernen verlangen. Auch sie müssen ihre Lebensversicherungskunden heute an den Wertzuwächsen ihrer Anlagen beteiligen.
Kurz vor und nach dem Insolvenzantrag war für viele Beobachter klar, dass die Sache schiefgehen musste. “Haarsträubende acht Prozent Zinsen” habe Prokon “garantiert”, stand in der Süddeutschen Zeitung. Dabei war nichts garantiert, schon gar nicht waren es acht Prozent, aber auch die wären nicht haarsträubend gewesen. In Finanztest, einer Zeitschrift der Stiftung Warentest, konnte man 2011 lesen: “Es ist durchaus möglich, mit Windkraftanlagen dauerhaft Renditen von acht Prozent oder sogar mehr zu erzielen.” Auf der Internetseite der halbstaatlichen Deutschen Energie-Agentur steht: “Die Renditen von Windenergieanlagen liegen durchschnittlich bei 6 bis 10 Prozent vor Steuern.”
Wie einträglich die Windkraft ist und sein kann, ist eine schwierige Frage, und das nicht nur, weil jeder Standort anders ist. Oft werden die Anlagen von sogenannten geschlossenen Fonds gebaut, bei denen man nur in einem bestimmten Zeitraum einsteigen kann und dann langfristig engagiert bleibt. Der Anleger wird dabei selbst Unternehmer. Wie hoch seine Rendite ausfällt, hängt auch davon ab, wie hoch die Nebenkosten sind, wie viel Bankkredite aufgenommen werden und ob Finanzvermittler die Hand aufgehalten haben.
Nach einer Studie des Steuerberaters Werner Daldorf, der 170 Windparkprojekte über zwölf Jahre untersucht hat, betrugen die jährlichen Ausschüttungen im Schnitt 2,5 Prozent. Allerdings handelte es sich wohl überwiegend um geschlossene Fonds, und oft wurden neben dem Anlegergeld hohe Bankkredite aufgenommen, die Zinskosten verursachten.
Prokon ist anders, das Unternehmen gehört zu den Großen, hat dadurch bei der Planung und dem Bau von Anlagen Kostenvorteile. Überdies arbeitet Prokon fast bankenunabhängig, was bei der Finanzierung Vorteile mit sich bringt. Höhere Renditen für Anleger sind deswegen nicht garantiert, sind aber nicht unerreichbar. Anleger haben also keine Dummheit begangen, als sie bei Prokon investiert haben, einer Firma mit Erfahrung, eigener Produktion und Betriebskindergarten. Ein Problem ist allenfalls, dass einige mit zu hohen Beträgen (gemessen an ihrem Vermögen) auf eine Anlage gesetzt haben, statt ihre Ersparnisse auf mehrere Anlagen zu verteilen.
Dass Prokon Windkraftanlagen mit kurzfristig kündbarem Geld finanziert hat, hält heute auch Firmenchef Rodbertus für einen Fehler. Tatsächlich ist es ja nun auch schiefgegangen. Die Firma kann ihre Anleger nicht so schnell auszahlen, wie sie es zugesagt hatte. Vorerst werde es weder Zinsen noch Rückzahlungen geben, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter. Aber das bedeutet nicht, dass das Prokon-Modell von vorneherein eine zum Scheitern verurteilte Idee war. Tatsächlich wird kaum eine Investition mit langfristig gebundenem Geld bezahlt.
Anleger lieben es kurzfristig, sie wollen flexibel bleiben und im Notfall schnell wieder an ihr Geld kommen. Größere Investitionen sind fast immer langfristiger Natur. Es ist also keineswegs eine Todsünde, sie mit kurzfristigem Geld zu finanzieren. Bei den Banken gehört es zu den Kernaufgaben, “aus kurz lang zu machen”. Fachleute sprechen von der Fristentransformation. Gewiss birgt sie Risiken, aber sie ist eine Methode, um Investitionen in neuen Wohlstand zu ermöglichen. Wenn alles, was einmal schiefgeht, falsch wäre, hätten wir keine Flugzeuge.
Prokon ist auch kein Fall, der den Ruf nach mehr Kontrolle oder Regulierung rechtfertigt. Das Unternehmen hat seinen Anlegern immer einen von der Finanzaufsicht formal geprüften Verkaufsprospekt vorgelegt und bis 2011 auch eine von Wirtschaftsprüfern testierte Bilanz. Prokon agiert überdies auf einem Markt, der stark reguliert ist. Die Firma wurde von Verbraucherschützern und Wirtschaftsmedien über Jahre kritisch begleitet – und hat auf Einwände teils konstruktiv reagiert.
Zu Recht stießen sich die Verbraucherschützer daran, dass Prokon in seiner Werbung die Risiken der Geldanlage herunterspielte. Aber sie hatten nicht in allen Punkten recht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband unterlag Prokon im Januar, nachdem die Firma die Anleger mit drastischen Worten auf die Insolvenzgefahr hingewiesen hatte. Was Verbraucherschützer für eine unzulässige Drohung hielten, war nach Ansicht des Landgerichts Itzehoe nicht nur “legitim, sondern Verpflichtung einer verantwortungsvollen Geschäftsleitung”.
Eine der Ursachen des Argwohns gegen Prokon war die Tatsache, dass der Konzern noch keine Bilanz für das Jahr 2012 vorgelegt hat, die von Wirtschaftsprüfern testiert ist. Es gibt nur einen Entwurf. Die Konzern-Bilanz zeigt ein Anlagevermögen von 1,1 Milliarden Euro am Ende des Jahres 2012. Der Umsatz belief sich in dem Jahr auf 410 Millionen Euro, unterm Strich steht ein Verlust von 171 Millionen Euro. Das hat viele Anleger erschreckt.
Dass die Wirtschaftsprüfer diese Bilanz bislang nicht testiert haben, erklärt die Firma damit, dass es der erste Konzernabschluss sei und damit aufwendiger – und dass es Diskussionen über die angesetzten Marktwerte gebe. Daraus kann man schließen, dass die Prüfer sie für zu hoch oder nicht belegt halten.
Nach den jüngsten Zahlen war das Vermögen der für die Anleger maßgeblichen Energie-Tochtergesellschaft Ende November 2013 mit rund 1,3 Milliarden Euro etwas kleiner als die Summe des für Genussrechte bezahlten Geldes.
Wie es tatsächlich um die Werte bei Prokon bestellt ist, wird sich zeigen, wenn das Unternehmen nun einige Windparks verkauft, um mit dem Geld ängstliche Kleinanleger auszuzahlen. Gut die Hälfte der Investoren zeigte sich bislang geduldig und will Prokon treu bleiben.
VON Rüdiger Jungbluth
QUELLE: http://www.zeit.de/2014/06/prokon-insolvenz-windkraft-energie
by Daisymupp | Aug 8, 2011 | Energie und Klima, Erneuerbare Energien
Trotz des oberflächlichen Konsenses für die Umstellung auf ein regeneratives Energiesystem werden ambitionierte Großprojekte hierzulande derzeit ausschließlich in Form der Offshore-Windparks realisiert. Und so schreitet die Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen mit jährlich lediglich etwa einem Prozentpunkt Zuwachs voran. Bei dieser Geschwindigkeit würde es noch über 70 Jahre dauern, bis eine vollständige regenerative Stromerzeugung realisiert wäre. Und dann blieben noch die Umstellung des Verkehrssystems und der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien.
Illustration: Christopher Stark. Ausgangsbilder: Soul Free, Rainer Sturm, Ra Boe, Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Mit einer einzigen Regenerativ-Sonderzone könnte auf einen Schlag ein Fünftel des nationalen Strombedarfs gedeckt werden. Im Folgenden soll erläutert werden, wie eine solche Sonderzone in strukturschwachen Gebieten Ostdeutschlands realisiert und konkret ausgestaltet werden könnte.
Ansätze einer zukunftsorientierten ländlichen Entwicklung
Welche Zukunft steht den ländlichen Regionen Ostdeutschlands bevor? Demographisch betrachtet wird sie aller Voraussicht nach ziemlich menschenleer sein. Das Statistische Bundesamt rechnet mit einem Rückgang der Bevölkerung um knapp ein Drittel bis zum Jahr 2060. Die ostdeutschen Bundesländer wissen um diese Zahlen und erkennen weitgehend an, dass diese Entwicklung trotz verschiedener staatlicher Bemühungen wohl nicht grundlegend aufzuhalten sein wird.
Vier Möglichkeiten, mit dem Problem der Entvölkerung ganzer Landstriche umzugehen, sind vorstellbar:
- Die demographische Entwicklung wird anerkannt und es wird versucht, durch verschiedene Maßnahmen, z.B. durch Strukturanpassungen des Zentrale-Orte-Musters, die Auswirkungen abzufedern.
- Eine massenhafte Immigration von Ausländern nach Ostdeutschland wird vorangetrieben, um den demographischen Trend umzukehren
- Dörfer und ländliche Regionen nutzen den Umbau des Energiesystems hin zu erneuerbaren Energien für ihre Eigenversorgung und für die ökonomische Stabilisierung
- Die Entvölkerung wird für den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien zur Versorgung der Ballungsgebiete genutzt. Zu diesem Zweck wird eine oder werden mehrere Regenerativ-Sonderzonen errichtet.
Die zuständigen Ministerien der betroffenen Bundesländer verfolgen im Großen und Ganzen Ansatz Nr. 1, also “Weitermachen und Hoffen, dass alles nicht so schlimm wird”. Ansatz Nr. 2 wird im allgemein eher immigrations- und ausländerfeindlichen politischen Klima nicht umsetzbar sein. Ansatz Nr. 3 klingt auf den ersten Blick überzeugend, reicht aber nicht aus. Warum soll hier erörtert werden:
In der Folge der UN-Agenda 21 seit den 1990er Jahren und der sogenannten Lokalen Agenda 21 bekam die bundesdeutsche Regionalpolitik neuen Schwung und es entstanden und entstehen seither eine Vielzahl regionaler nachhaltigkeits- bzw. ökologieorientierter Entwicklungs- und Energiekonzepte. Die konsequenteste Form sind hierbei Energie-Autarkie-Regionen, z.B. sogenannte “Bioenergie-Dörfer”, die sich durch den Einsatz erneuerbarer Energien selbst versorgen.
Solche Ansätze sind zwar lobenswert und deuten in die richtige Richtung, leider taugen sie nur bedingt zur regenerativen Vollversorgung der Städte und Ballungsräume, in denen nun einmal der allergrößte Teil der Bevölkerung lebt. Neben der bestehenden Kleinstaaterei und einer ausschließlichen Fixierung auf das Lokale und Ländliche muss der Blick aber für das große Ganze geweitet werden. Nur dann können die nationalen Zielvorgaben für die Umwandlung des Energiesystems erreicht werden. Da erneuerbare Energien hierzulande sehr viel mehr Raum benötigen, als etwa Atom- und Kohlekraft, müssen die ländlichen Regionen zwangsläufig zu Stromlieferregionen für die Städte werden. Ob das nun gefällt oder nicht.
Eine Regenerativ-Sonderzone hat hier den Vorteil, dass nicht der gesamte ländliche Raum für erneuerbare Energien “umfunktioniert” werden muss, sondern nur einige, besonders wenig genutzte Gebiete. Die Idee einer Sonderzone stellt sich vor allem dem Ansatz Nr. 1 entgegen und will Ergänzung zum Ansatz Nr. 3 sein.
Bevor über das Wie, also über die Ausgestaltung einer solchen Sonderzone nachgedacht werden kann, muss zunächst das Wo erörtert werden. Schließlich ist die hohe Konzentration nur einer privilegierten Landnutzungsart regenerativer Energieerzeugung in einem Gebiet, in dem bereits andere Landnutzungen vorherrschen, schwierig zu realisieren.
Fragen der Standortfindung
Das Suchgebiet für eine Regenerativ-Sonderzone soll sich aus zweierlei Gründen auf Ostdeutschland beschränken. Zum einen leiden ostdeutsche Bundesländer, (insbesondere im ländlichen Norden) unter massiven Bevölkerungsverlusten. Zum anderen besteht eine verhältnismäßig sehr geringe Bevölkerungsdichte von häufig nur etwa 50 Personen pro km2. Die Nutzungskonkurrenz durch Industrie, Gewerbe und Wohnen ist daher vergleichsweise gering und die Zukunftsperspektiven sehen dunkel aus. Es muss nach Konzepten gesucht werden, die negative Entwicklung in diesen Regionen aufzufangen oder die Region anderweitig nutzbar zu machen.
Um in Ostdeutschland einen oder mehrere am besten geeignete Standorte für eine solche Sonderzone zu finden, bietet es sich an, eine Vielzahl unterschiedlicher statistischer, politischer und naturräumlicher Indikatoren als Grundlage zu verwenden. Mit Hilfe einer Heuristik, also einer groben, rechnerischen Suchmethode bestehend aus gewichteten Faktoren, soll die Standortfindung so weit wie möglich objektiviert werden.
Welches Kriterienbündel mit welcher Gewichtung für eine Regenerativ-Sonderzone sinnvoll erscheint, ist in der Abbildung 1 dargestellt.
Abbildung 1: Faktoren und Gewichtung für den Standort einer Regenerativ-Sonderzone (1=niedrigste, 20=höchste Gewichtung)
Die Nutzungskonkurrenz fließt als stärkster Faktor ein. Schließlich steht und fällt die Realisierung einer Sonderzone mit diesem Faktor. Fragen der Akzeptanz, der allgemeinen politischen Landschaft und der Demographie spielen eine große Rolle, da in einer funktionierenden Demokratie nichts gegen die Bevölkerung durchgesetzt werden kann (und darf). Die demographischen Faktoren geben darüber hinaus einen Hinweis auf die mit der Zeit zunehmende Eignung der Gebiete – etwa durch eine natürliche Entsiedlung als Folge des Bevölkerungsrückgangs und der Abwanderung. Die naturräumlichen Faktoren spielen vor allem bezüglich der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit eine Rolle.
Neben den hier dargestellten Faktoren gehen noch die allgemeine Bewertung der Raumplanung und des bisherigen Ausbaus der erneuerbaren Energien auf Landesebene als zwei kleinere Faktoren ein. Hiermit soll berücksichtigt werden, wie günstig das jeweilige politische Klima für eine Regenerativ-Sonderzone ist.
Die rechnerische Auswertung der Heuristik erfolgt auf Kreisebene, da dies die kleinste administrative Ebene ist, auf der fast alle relevanten, staatlich erfassten Statistiken verfügbar sind. Herausgenommen wurden lediglich die kreisfreien Städte, da sie für die Errichtung der hier vorgestellten Sonderzone ungeeignet sind. Aus Abbildung 2 wird ersichtlich, welche Kreise am besten und welche am schlechtesten als Standort geeignet sind (hohe Punktezahl = gute Eignung, niedrige Punktzahl = schlechte Eignung).
Abbildung 2: Ergebnis der Suchheuristik: Eignung der Kreise
Die günstigsten Gebiete sind nun ungefähr identifiziert. Wo ganz genau eine oder mehrere Regenerativ-Sonderzonen entstehen sollen, wird später erörtert. Zunächst soll dargelegt werden, wie die konkrete Ausgestaltung einer solchen Zone aussehen könnte.
Die Ausgestaltung einer Regenerativ-Sonderzone
In einer Regenerativ-Sonderzone sollen alle vertretbaren Potentiale erneuerbarer Energien in einem begrenzten Raum genutzt werden.
Der hier vorgestellte Ansatz verzichtet auf die Energieerzeugungsarten Photovoltaik, Geo-, Solarthermie und Wasserkraft und konzentriert sich ausschließlich auf Bio- und Windenergie. Der Grund für den Ausschluss der anderen Erzeugungsarten ist bei der Wasserkraft, dass die Potentiale bereits größtenteils ausgebaut sind und bei der Solarthermie, dass sie zur Stromerzeugung in Mitteleuropa ungeeignet ist. Die Nutzung der Photovoltaik erscheint auf Hausdächern sinnvoll, die langfristige Versiegelung landwirtschaftlicher Flächen im großen Maßstab wird vom Autor jedoch als wenig ökologisch angesehen. Zudem kann die Photovoltaik derzeit in puncto ökonomischer Effizienz (Energieoutput im Verhältnis zur Investition) noch nicht mit der Bio- und Windenergie konkurrieren. Die Geothermie ist derzeit noch nicht ökonomisch effizient und es bleibt die Frage, ob sie es in absehbarer Zeit werden wird. Insofern soll auch diese erneuerbare Energiequelle nicht Gegenstand der Betrachtung hier sein.
Im Folgenden wird dargelegt, wie Windenergie und Bioenergie möglichst effizient und sinnvoll in einer Regenerativ-Sonderzone zum Einsatz kommen können. Zunächst soll die optimale Ausgestaltung der Bioenergie-Erzeugung, dann der Windenergienutzung erläutert werden.
Bioenergie und Transportinfrastruktur
In der Bundesrepublik bestehen überwiegend dezentrale Biogas-Produktionsanlagen, welche von einem oder wenigen Landwirten betrieben werden. Meist wird die Biomasse, also die sogenannte Ganzpflanzensilage (gehäckselte ganze Pflanzen) zusammen mit Mist und oder Gülle im Nassfermentationsverfahren zu Biogas umgewandelt. Dies wird dann in einem dezentralen Blockheizkraftwerk vor Ort verbrannt und so Elektrizität erzeugt. Der Transport der Biomasse erfolgt in der Regel mit einem Traktor direkt vom Feld zur Anlage. Die zurückzulegenden Strecken liegen hierbei bei wenigen Kilometern. Bei Großanlagen wird die Biomasse zum Teil mit LKW oder auch mit Traktoren über zig Kilometer weit transportiert, was ökologisch fragwürdig ist.
In einer Regenerativ-Sonderzone muss der Transport zwar zwangsläufig über etwas größere Distanzen erfolgen als bei einem kleinen Bauernhof, jedoch kann durch den intelligenten Einsatz der effizientesten Transporttechnologien und einer optimalen Infrastruktur gewährleistet werden, dass der Energieaufwand für den Transport dennoch gering ist.
Die Sonderzone soll in zusammenhängende Einzelzonen unterteilt sein, um Transportwege zu minimieren. Als sinnvoll erscheint die Segmentierung in eine Sechseck-Wabenstruktur mit zwei Hierarchiestufen – in sieben große Sechsecke, welche jeweils sechzehn 10-km-Sechseckzonen enthalten. Eine solche Raumunterteilung ist ganz frei der Theorie der Zentralen Orte des Geographen Walter Christaller (1893 – 1963) entlehnt.[1]
Innerhalb jeder der kleinen Sechseck-Zonen mit einer Breite von 10 km von Ecke zu Ecke beträgt die durchschnittliche für Biomasse zurückzulegende Distanz ca. 4,12 km. Dies ist die Distanz, die von einem LKW oder Traktor zurückgelegt werden muss, bis die Biomasse an einem Umladepunkt auf die Schiene verladen wird, um zur zentralen Biogasanlage in einem der großen Sechseck-Zonen zu gelangen (siehe Abbildungen 3 und 4).
Abbildung 3: Infrastruktur der Sonderzone und Einteilung in Sechseck-Zonen.
Abbildung 4: Schematische Darstellung des Transportes der Biomasse hin zur Biogasanlage.
Bei der hier vorgeschlagenen Regenerativ-Sonderzone mit einem Gesamtdurchmesser von etwa 100 km bestünde die oben erörterte Transport-Infrastruktur aus 7 dezentralen Biogasanlagen (grüne Punkte). Durch die umgebenden Waben würden dann jeweils drei gerade Gleisabschnitte (gestrichelte Linien) führen, die jede der sechzehn 10-km-Sechseck-Waben an einem Punkt berühren.
Der in Abbildung 4 schematisch dargestellte Abtransport der Biomasse soll vom Umladepunkt aus (rote Punkte) durch den Einsatz eines Güterzugs erfolgen, da der Rollwiderstand der Gleise erheblich geringer ist als Reifen auf einer Straße. Der Zug ist auf dem Land das energieeffizienteste Transportmittel. Dies gilt insbesondere für Elektroloks, die gegenüber Dieselloks über einen deutlich höheren energetischen Wirkungsgrad verfügen. Elektroloks können in einer Regenerativ-Sonderzone mit dem erzeugten Ökostrom betrieben werden. Da der genaue Zeitpunkt der Biomassetransporte hin zur Biogasanlage nicht auf die Stunde oder den Tag genau erfolgen muss, so kann die Bahn für die Transporte zu Starkwindzeiten fahren, um weniger Energiespeicherung notwendig zu machen.
Um das Transportgewicht und -volumen deutlich zu reduzieren, muss die Biomasse gehäckselt und entwässert werden. Das Häckseln geschieht sinnvollerweise direkt auf dem Feld bei der Ernte und die Entwässerung kann im Bahnwaggon, wie in Abbildung 4 simplifiziert dargestellt, erfolgen.
Neben einer effizienten Transportinfrastruktur sprechen auch weitere Aspekte für die Produktion von Bioenergie innerhalb einer Sonderzone: So kann hier durch die großen Mengen erzeugten Biogases eine höhere energetische Effizienz durch den Einsatz eines zentralen Gas-und-Dampf (GuD) Kraftwerks an Stelle dezentraler Blockheizkraftwerke realisiert werden. Die Stromerzeugungsleistung steigt hier auf knapp 60% – gegenüber etwas unter 40% bei Blockheizkraftwerken. Auch sind Großanlagen deutlich günstiger in Bau und Betrieb und weisen weniger Verluste auf als eine Vielzahl kleiner Anlagen. Das GuD-Kraftwerk kann neben Biogas auch Wasserstoff aus der Speicherung überschüssigen Windstroms mitverbrennen.
An Stelle der meist eingesetzten Nassfermentation soll ausschließlich auf die Trockenfermentation gesetzt werden. Hier werden nur pflanzliche Stoffe (ohne Mist und Gülle) in Biogas umgewandelt. Vorteile dieses Verfahrens sind geringere Wärmeverluste beim Gärprozess und ein einfacherer Umgang mit der Biomasse in der Biogasanlage (die Biomasse kann direkt im Transportcontainer verbleiben und dort in Biogas umgewandelt werden).
Die bei der Biogaserzeugung anfallenden Gärreste können zu landwirtschaftlichem Dünger weiterverarbeitet oder direkt als Dünger wieder auf die Felder gebracht werden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die dann höhere Gesamteffizienz der Energienutzung sinnvoll. Ausserdem muss so erheblich weniger klimaschädlicher Stickstoffdünger eingesetzt werden.
Um die ökologische Nachhaltigkeit zu garantieren, muss die Fläche des Maisanbaus in einer Regenerativ-Sonderzone begrenzt werden. Aufgrund der hohen Eignung von Mais für die Biogasproduktion könnte es sonst zu einer Ausweitung von Monokulturen kommen. Der Maisanbau könnte auf 50% aller landwirtschaftlicher Flächen begrenzt werden. Eine Mindestquote für den Anbau von mehrjährigem Agrarholz bzw. Kurzumtriebsplantagen (z.B. 10-20%) und für Winterroggen (z.B. 20%) könnte die ökologische Verträglichkeit ergänzen – je nach den naturräumlichen Begebenheiten im jeweiligen Sonderzonengebiet. Darüber hinaus sollten breite Ackerrandstreifen im Sinne des Artenschutzes und des Landschaftsbildes dort hinzugefügt werden, wo sie bisher fehlen oder dort wo die Felder sehr groß sind.
Die Ausgestaltung einer Regenerativ-Sonderzone: Windenergie
Die Windenergie ist neben der Wasserkraft und der Solarthermie die derzeit am weitesten entwickelte regenerative Energieerzeugungsart. Sie ist hierbei im Gegensatz zu den beiden erstgenannten flächendeckend im Gebiet Ostdeutschlands einsetzbar.
Der Ausbau der Windenergie findet hierzulande in “Eignungsgebieten” statt. In anderen Gebieten dürfen keine Windkraftanlagen errichtet werden. Die Eignungsgebiete sind meist sehr klein im Bereich von Hektarn und selten wesentlich größer. Die Regenerativ-Sonderzone soll mit einigen Einschränkungen ein einziges Eignungsgebiet sein.
Um die Windkraftanlagen in den Binnenlandstandorten effizient betreiben zu können, insbesondere im mittleren oder südlichen Ostdeutschland mit durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten von 4 bis 5 m/s, darf es keine Höhenbegrenzung in einer Sonderzone geben.
Abbildung 5: Durchschnittliche Windgeschwindigkeiten in Ostdeutschland
Der Grund ist, dass je höher die Windkraftanlagen sind, sie desto mehr Energie erzeugen (allerdings mit abnehmendem Zuwachs). Der Unterschied zwischen einem Windkraftwerk mit einer Nabenhöhe von 100 Metern zu einem mit 160 Metern Höhe beträgt auf das Jahr gerechnet im Inland etwa ein Viertel des Energieoutputs.
Bisher gibt es lediglich Gittermasten aus Stahl, die bis zu einer Höhe von 160 Meter reichen. Der Materialeinsatz von Gittermasten ist deutlich geringer als bei klassisch eingesetzten Stahltürmen oder Beton-Stahl-Hybridtürmen und sie können nach dem Rückbau vollständig verwertet werden. In einer Regenerativ-Sonderzone sollen derartige Gittermasten in Kombination mit sehr großen 6 MW Windkraftanlagen zum Einsatz kommen. Die Anlagen sollen in einem gleichmäßigen Muster in technisch optimalen Abständen von 756 Metern (sechs Rotordurchmesser Distanz) zueinander errichtet werden. Dies entspricht einer Gesamtzahl von 115,4 Anlagen pro 10-Km-Sechseckzone.
Der Abstand der WKA zueinander darf grundsätzlich nicht zu gering sein, da es sonst zu Abschattungen und Luftverwirbelungen kommt, was sich wiederum negativ auf die Erträge und die Haltbarkeit der Anlagen auswirkt. Durch Abschattungseffekte liegt der gesamte Ertrag eines Windparks (“Parkwirkungsgrad”) mit Abständen von fünf Rotordurchmessern z.B. um etwa 12% niedriger, als wenn es keine Abschattungseffekte gäbe. Durch den Bau unterschiedlich hoher benachbarter Windkraftanlagen (etwa abwechselnd 130 m und 160 m) können die Abschattungseffekte reduziert werden, sofern sie an bestimmten Stellen zu hoch sein sollten.
Abbildung 6 zeigt die Dichte von Windkraftanlagen innerhalb einer der vorgeschlagenen Sonderzonen-Standorte. Wie eine Koexistenz intensiver Wind- und Bioenergienutzung und der vor Ort ansässigen Bevölkerung bestehen kann, soll im folgenden Kapitel zur Akzeptanz diskutiert werden.
Abbildung 6: Darstellung der einzelnen Standorte für Windkraftanlagen (grüne Punkte) und Ortschaften (orange/gelbe Punkte) in einer exemplarischen Regenerativ-Sonderzone
Energiespeicherung und Netzausbau
Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energieträger selber und der Transportinfrastruktur ist auch der Ausbau der Stromnetze unabdingbar, wenn eine Regenerativ-Sonderzone mit zig Gigawatt Leistung ins bestehende Netz integriert werden soll. Konkret hieße dies, dass neue Höchstspannungsleitungen gebaut werden müssten.
Um Widerstände der Bevölkerung gar nicht erst entstehen zu lassen und andere negative soziale Kosten durch Oberleitungen zu minimieren, sollen vor allem bestehende Hochspannungstrassen ausgebaut werden. Dies kann geschehen, indem alte Leitungen an den selben Masten durch moderne Hochtemperaturleitungen mit einer 60% bis 100% höheren Kapazität ausgetauscht werden. Sollten weitere Trassen notwendig werden, so sind diese unterirdisch zu verlegen, da solche Leitungen langfristig günstiger in der Wartung sind und ökologisch weniger schädlich.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der geregelt werden müsste, ist die Energiespeicherung. Da die Leistung der eingesetzten Windenergie zufällig schwankt, die Stromnachfrage aber jeden Tag in etwa gleich verläuft, muss sowohl mit der Speicherung von Biogas, als auch mit der Speicherung überschüssigen Stroms, der in Starkwindzeiten anfällt (und nicht ins Netz eingespeist werden kann), entgegengesteuert werden. Das produzierte Biogas und die im Speicher befindliche Energie werden in Zeiten geringer Windgeschwindigkeiten eingespeist. Zu den anderen Zeiten produziert fast ausschließlich der Wind die Elektrizität. Diese ergänzende Kombination unterschiedlicher erneuerbarer Energieerzeugungsarten wird Kombikraftwerk genannt.
Die Speicherung der überschüssigen Windenergie bei hohem Windaufkommen kann entweder in einem Pumpspeicherkraftwerk mit Wasser, durch die unterirdische Speicherung von komprimierter Luft oder die Umwandlung des Stroms in Wasserstoff erfolgen.
Finanzierung, Eigentümerstruktur
Insgesamt ist mit einem riesigen Investitionsbedarf in Höhe einer schätzungsweise zweistelligen Milliardensumme für die Errichtung einer Regenerativ-Sonderzone zu rechnen. Daher müsste für die Finanzierung über die beschriebenen regionalen Strukturen hinaus eine nationale Finanzierungsstrategie bestehen – möglicherweise mit Unterstützung der Bundesregierung.
Im Sinne der Akzeptanz ist es wichtig, Finanzierungsinstrumente für eine Sonderzone zu nutzen, die langfristig und stabil sind. Die Abhängigkeit vom stark schwankenden und wenig zuverlässigen internationalen Aktien- und Finanzsystem sollte daher vermieden werden.
Bei anderen großmaßstäbigen erneuerbaren Erzeugungsstrukturen (wie etwa der Offshore-Windenergie) tritt das Energiekartell (En.BW, Vattenfall, RWE und e.on) in Erscheinung. Als Investoren oder Teilhaber einer Regenerativ-Sonderzone sollen sie herausgehalten werden. Nur so kann die Oligopolmacht und Preisdiktatur dieser Unternehmen langfristig gebrochen werden. Auch das rein renditeorientierte Verhalten dieser Unternehmen, welches am anti-ökologischen Kurs des Ausbaus der Kohlekraft und dem Festhalten an der Atomenergie deutlich wird, unterstreicht diese Notwendigkeit.
Ebenso wie die Finanzierung nicht durch große Einzelakteure dominiert werden darf, soll auch die Gesellschaftsform nicht hierarchisch und von oben herab gelenkt sein. Das Modell der Genossenschaft könnte für eine Regenerativ-Sonderzone die günstigste Variante sein. Die Genossenschaft hat den Vorteil, dass sich in ihr verschiedenste Akteure engagieren können: von privaten Investoren, über Bewohner oder Landwirte vor Ort, bis zu Personen aus der Regionalpolitik. Hierbei hat jede Partei das gleiche Stimmrecht. In Befragungen wird das Genossenschaftsmodell in ländlichen Gebieten meist verhältnismäßig positiv bewertet, was für eine Umsetzbarkeit insgesamt positiv zu bewerten ist.
Ein Investitions-Kooperationsprojekt aus einer zu gründenden Genossenschaft,und bereits bestehenden bundesweit agierenden Ökostrom-Genossenschaften wäre eine weitere Möglichkeit, Kapital und Fachwissen einzubringen.
Nutzungskonflikte, Akzeptanz und Lösungsmöglichkeiten
Auch in den dünn besiedelten, ländlichen Gebieten Ostdeutschlands besteht eine hohe Landnutzungskonkurrenz von erneuerbaren Energien und verschiedenen anderen Nutzungsarten. Daneben bestehen Gesetze und Planungsvorschriften, welche auf kommunaler sowie auf Landes- und Bundesebene zu berücksichtigen sind. Diese Voraussetzungen machen es nicht leicht, wie hier vorgeschlagen, einen “großen Wurf” zu realisieren.
Die wichtigsten Landnutzungskonkurrenzen stellen neben Siedlungen unterschiedlich restriktive Schutzgebiete dar, vor allem Naturschutzgebiete und Nationalparks, in denen weder Landwirtschaft, noch Windkraftanlagen betrieben werden dürfen. Weitere wichtige Nutzungskonkurrenzen sind Gewässer und Infrastruktur wie Hochspannungsmasten oder Straßen. Zu vielen dieser Landschaftselemente bestehen Mindestabstandspflichten, vor allem für die Windenergienutzung, von meist einigen hundert Metern bis etwa 1 km.
In Abbildung 7 sind alle wesentlichen Gebiete, in denen eine Sonderzone nicht errichtet werden darf, rot eingefärbt. Die grünen Flächen repräsentieren die nutzbaren Gebiete, die gelben und andersfarbigen Gebiete können theoretisch genutzt werden. Hier wäre dies aber aufgrund des Vorhandenseins (weniger restriktiver) Schutzgebiete eventuell umstritten. Die Nutzung erneuerbarer Energien ist in den grünen Gebieten im Prinzip nur durch Siedlungen, Infrastruktur und vereinzelte Landschaftselemente wie Gewässer eingeschränkt.
Um die “grünen” und andersfarbigen Gebiete wie z.B. Landschaftsschutzgebiete wirklich für eine Regenerativ-Sonderzone nutzen zu können, müsste die Bundesregierung aktiv werden. Konkret heißt das, dass es für die Realisierung eines Bundesgesetzes bedarf, welches die Blockaden auf regionaler und auf Ebene des betroffenen Bundeslandes löst und eine unbürokratische Lösung ermöglicht. Ein solches Gesetz müsste auch eine Ausnahme von bestehenden Abstandsregelungen für diesen begrenzten Raum sowie die Aufhebung der dort geltenden Imissionsschutzrichtlinien erwirken. Auch Lösungen einer teilweisen oder vollständigen Entsiedlung bzw. Entschädigungen könnten in einem solchen Gesetz verankert werden, ähnlich wie im Bundesberggesetz.
Abbildung 7: Vier mögliche Sonderzonenstandorte und relevante Schutzgebiete
Die ungefähren möglichen Lagen für eine oder mehrere Sonderzonen sind in Abbildung 7 dargestellt. Die Modularität der Unterteilung in Sechsecke lässt es hierbei zu, einzelne 10-Km-Sechseckmodule herauszunehmen, sofern sie über einem besonders schützenswerten Gebiet oder einer größeren Siedlung liegen. So sind auch die in Abbildungen 7 und 9 dargestellten Vorschläge für Sonderzonen nicht kreisrund, sondern “angeknabbert”. Natürlich wäre es auch vorstellbar, alle grünen Bereiche zur Sonderzone zu machen, jedoch ist die hohe räumliche Konzentration im Hinblick auf den Ausbau der speziellen Infrastruktur von Vorteil. Der Grund, weshalb keine der Sonderzonen direkt bis an die Ostsee heranreicht, ist, daß diese Gebiete stark touristisch genutzt sind und somit trotz ihrer theoretischen Eignung für eine Sonderzone ausgeschlossen werden sollen (der Tourismus ist schließlich ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der Region).
Die Frage, wie im Falle einer konkreten Umsetzung mit Einzelkonflikten umgegangen werden kann, soll anhand der vier Beispiele in Abbildung 8 aufgezeigt werden.
Wie hier unschwer erkennbar ist, bestehen trotz der vergleichsweise niedrigen Siedlungsdichte einige Flächenkonkurrenzen zwischen Siedlungen (kleine, orange Punkte) und Windkraftanlagen (apfelgrüne Punkte). Für die betrachteten 10-Km-Sechseckzonen mit einer Fläche von 64,95 km2 ergeben sich jeweils etwa zwischen zwei und fünfzehn Überschneidungen von Windkraftstandorten und Siedlungen oder anderen Landschaftselementen (unmittelbare Nachbarschaft oder Überschneidung).
Abbildung 8: Pragmatischer Umgang mit auftretenden Raumnutzungskonflikten
Bei Beispiel Nr. 1 besteht Raumnutzungskonkurrenz zwischen zwei Windkraftanlagen und zwei Weilern, einer Straße (rot) und einem See. Die untere WKA am See könnte unter Inkaufnahme eines etwas geringeren Parkwirkungsgrads stattdessen 50 m weiter nordwestlich errichtet werden. Die obere Windkraftanlage, welche möglicherweise zu nah (weniger als eine Nabenhöhe Distanz) an der Straße steht, könnte dementsprechend 50 m weiter südlich errichtet werden. Die Abstände zu den Weilern betrügen dann in beiden Fällen etwas mehr als der Sicherheitsabstand einer Nabenhöhe. Bei Aufhebung der geltenden Abstandsregelungen in der Sonderzone wäre hier aber auch ein geringerer Abstand möglich.
Bei Beispiel Nr. 2 besteht ein möglicherweise zu geringer Abstand zu einem Dorf. Da mehr Menschen in einem Dorf wohnen als in einem Weiler, ist hier auch mehr Rücksicht zu nehmen. Der Bau dieser Anlage könnte entweder ganz entfallen oder ihr geplanter Standort könnte, wiederum unter Inkaufnahme eines geringeren Parkwirkungsgrads, um 100 m weiter nach Norden verlegt werden. Bei den Beispielen Nr. 3 und Nr. 4 sind Straßen, eine größere Siedlung und ein kleiner Fluss vorhanden. Auch hier könnte die geringfügige Verschiebung oder ein Wegfall dieser Anlagenstandorte erfolgen.
Dies sind theoretische Beispiele. Bei einer tatsächlichen Umsetzung einer Sonderzone wäre vor allem aber auch mit dem Konfliktfaktor Zivilgesellschaft zu rechnen, der sehr viel komplexere Problemstellungen aufwirft und dem mit technokratischen Lösungsansätzen nicht beizukommen ist (siehe auch Stuttgart 21).
Es geht also um die Frage der Akzeptanz. Der einfachste Weg, die Bewohner des Gebietes einer Regenerativ-Sonderzone zu überzeugen, dürften finanzielle Entschädigungen sein. Solche könnten für alle Anwohner auf Dauer gezahlt werden. Aufgrund der äußerst geringen Bevölkerungsdichte in den betrachteten Gebieten von etwa 50 Einwohnern je Quadratkilometer wären Entschädigungszahlungen eine realistische Option. Wenn zum Beispiel ein Cent je produzierter Kilowattstunde innerhalb der Sonderzone als Entschädigung an die Bewohner gezahlt würde, dann bedeutete dies eine Summe von etwa 5.645 Euro pro Jahr und Bewohner bzw. 22.580 Euro für eine vierköpfige Familie.[2]
Am meisten Geld an der Windenergie würden Landwirte verdienen. Bei einer Pacht von etwa 18.000 Euro pro WKA im Jahr und der geplanten extrem hohen Dichte von Anlagen, dürfte das für die betroffenen Landwirte beträchtliche Mehreinnahmen bedeuten.
Natürlich wird all das Geld am Ende nicht alle überzeugen. Zum Beispiel wohlhabende Menschen, die bewusst in die Einöde ziehen, um die “ungestörte Natur” zu genießen.
Die Konfliktpotentiale der Bioenergie dürften geringer ausfallen, da bereits Landwirtschaft in diesen Gebieten betrieben wird und sich lediglich der Anbau der Feldfrüchte etwas ändern würde. Hauptproblem dürfte hier sein, dass Landwirte einen Teil ihrer Eigenständigkeit aufgeben müssten.
Das häufig gegen die Bioenergie ins Spiel gebrachte Argument, der Anbau von Pflanzen für die Energiegewinnung sei eine Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion, dürfte bei Landwirten die mit Bioenergie besser verdienen als mit Nahrungsmitteln, keine so große Rolle spielen. Um dennoch kurz auf diesen Punkt einzugehen: Über 60% der landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland werden zur Futtermittelproduktion verschwendet. Halbierte man den gesamtgesellschaftlich und ökologisch fragwürdigen Fleischkonsum durch politische Maßnahmen (etwa durch eine Strafsteuer), so könnten entsprechend knapp 30% der Flächen frei werden – ein Teil davon könnte problemlos für die Bioenergiegewinnung genutzt werden und es bliebe immer noch genug Fläche für zusätzliche Ackerrandstreifen, neue Ökolandbauflächen oder sogar neue Naturschutzgebiete.
Schwieriger dürfte es wie gesagt sein, alle Landwirte davon zu überzeugen, bei einer mehr oder weniger “von oben” initiierten Sonderzone mitzumachen, insbesondere dann, wenn sie schlechte Erinnerungen an die rücksichtslose Enteignungs- und Bevormundungspolitik der DDR im Bereich der Landwirtschaft haben.
Die Fragen der Akzeptanz können an dieser Stelle nicht abschließend geklärt werden. Wesentliche finanzielle Mehreinnahmen und die tatsächliche Beteiligung der Bewohner am Planungs- und Entscheidungsprozess, dürften aber zwei wesentliche Schlüssel für die Umsetzbarkeit sein.
Was bringt die Sonderzone?
Die Erträge, welche mit einer Regenerativ-Sonderzone zu erwirtschaften sind, schwanken bei den hier dargestellten Vorschlägen zwischen 40 und 115 TWh pro Jahr. Bei einer gesamten Bruttostromerzeugung in Deutschland von etwa 597 Terawattstunden (2009), würde dies für die größte hier dargestellte Sonderzone, Vorschlag Nr. 2, einen Anteil der nationalen Stromerzeugung von 19,5% bedeuten. Bei Realisierung aller vier Vorschläge könnte etwas über 60% des gesamten Stromerzeugung erreicht werden. Zusätzlich fällt z. B. bei Vorschlag Nr. 2 eine Wärmeleistung von 390 MW an, welche für die Fernwärmeversorgung eines Ballungsgebietes genutzt werden kann.
Abbildung 9: Eignung für eine Regenerativ-Sonderzone auf Kreisebene und mögliche Standorte
Die in der Tabelle 1 aufgestellte Potentialberechnung geht von verschiedenen Einschränkungen in der Flächennutzung aus, die hier erläutert werden sollen: Die ausschöpfbaren Potentiale der Bioenergie in der Sonderzone ergeben sich aus folgender Rechnung: Alle landwirtschaftlichen Flächen im Gebiet sollen vollständig für Energiepflanzen genutzt werden, abzüglich 15% für Ackerrandstreifen und den Ausbau der ökologischen Landwirtschaft.
Für die Windenergie errechnen sich die Potentiale aus allen Flächen der Sonderzone, abzüglich Siedlungsgsflächen und abzüglich pauschal 10% der Fläche, da mit weiteren kleinräumigen Hindernissen, etwa Gewässern, einzelnen Häusern oder anderweitig hinderlichen Raumelementen zu rechnen ist.
Tabelle 1: Potentiale verschiedener Sonderzonen-Vorschläge |
Sonderzone – |
Vorschlag 1 |
Vorschlag 2 |
Vorschlag 3 |
Vorschlag 4 |
Zahl der Sechseck-Zonen |
78 |
78 |
67 |
27 |
Flächen Windenergie |
Abzug: Siedlungsflächen |
-7% bis -10% |
-6% bis -8% |
-6% bis -8% |
-6% |
Abzug: nicht nutzbarer Flächen von
der Gesamtfläche |
-10% |
-10% |
-10% |
-10% |
Insgesamt nutzbare Fläche Wind |
81% bis 84% |
83% bis 85% |
83% bis 85% |
84% bis 85% |
Flächen Bioenergie |
Flächenanteil Landwirtschaft |
57% bis 69% |
52% bis 68% |
50% bis 74% |
50% bis 63% |
Abzugsflächen für Rückzugsflächen
und Ökolandbau |
-15% |
-15% |
-15% |
-15% |
Insgesamt nutzbare Fläche Bioenergie |
49% bis 58% |
44% bis 58% |
42% bis 63% |
42% bis 54% |
Ertragspotentiale |
Windenergie TWh/a
(installierte Leistung) |
108,3
(44,7 GW) |
109,8
(45,3 GW) |
94,6
(39,1 GW) |
38,2
(15,8 GW) |
Bioenergie TWh/a Strom / Wärme
(Ges. elektrische- / Wärmeleistung in GW) |
7,0 / 4,7
(0,59 / 0,39) |
6,8 / 4,5
(0,57 / 0,38) |
5,9 / 3,9
(0,50 / 0,33) |
2,2 / 1,5
(0,18 / 0,12) |
Jährliche Stromerträge
(installierte Leistung) |
115,3 TWh
(45,3 GW) |
116,5 TWh
(45,9 GW) |
100,1 TWh
(39,6 GW) |
40,4 TWh
(16,0 GW) |
Anteil an nationaler Stromerzeugung |
19,3% |
19,5% |
16,8% |
6,8% |
Zum Schluss…
Die Umstellung des Energiesystems auf erneuerbare Energien benötigt Raum, der in einem dicht besiedelten Land knapp ist. Um die Vollversorgung der Ballungsräume mit regenerativer Energie in Zukunft zu ermöglichen, wird man mittelfristig nicht umhinkommen, große, bisher ungenutzte Landesteile im ländlichen Raum für die Energiegewinnung umzunutzen. Das Entwicklungstempo muss im Hinblick auf die Regenerativ-Ausbauziele stark erhöht werden. Dies bedeutet auch, dass an die Stelle regionalistischer Kleinstaaterei eine stärker gesamtgesellschaftlich orientierte Perspektive treten muss – schließlich ist auch die Energieversorgung überregional.
Die Errichtung einer oder mehrerer Regenerativ-Sonderzonen ist zugleich eine vielversprechende Chance für ländliche Gebiete und eine Möglichkeit, die politisch gesetzten Ziele hin zu einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energien zu erreichen.
Auch wenn die Realisierung hierzulande aufgrund der angesprochenen Widerstandspotentiale und der hohen Landnutzungsdichte nicht erfolgen sollte, so kann das Konzept als Beitrag zur allgemeinen Diskussion um erneuerbare Energien gesehen werden.
Vielleicht hat die Regenerativ-Sonderzone hierzulande auch erst in Zukunft eine Chance, wenn der demographische Wandel in den ländlichen Räumen Ostdeutschlands das Problem der Nutzungskonkurrenz durch menschliche Aktivitäten gelöst hat.
Quelle: ‘Möglichkeiten der ökologisch und ökonomisch sinnvollen Abgrenzung und Ausgestaltung einer “Regenerativ-Sonderzone” zur ausschließlichen Erzeugung erneuerbarer Energie in strukturschwachen Gebieten Ostdeutschlands’ (Diplomarbeit, Fachbereich Geographie an der Universität Hamburg, Dezember 2010/Christopher Stark). Siehe auch www.christopherstark.de/diplomarbeit. Weitere Quellen im Literaturverzeichnis der Diplomarbeit.
Dieser Text sowie die zugrundeliegende Diplomarbeit mit all den dargestellten Grafiken und Karten sind unter der folgenden Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht: CC-BY-SA-3.0.
Text übernommen von http://www.heise.de/tp/artikel/35/35250/1.html in Telepolis > Energie