by Daisymupp | Oct 31, 2011 | Commuting, Wissenschaft
Räumlich und zeitlich flexibel sollen auch nach Vorstellungen der EU die Menschen in der neuen Arbeitswelt sein. Das schließt neben Umzug und viele Geschäftsreisen auch die Mobilität vor Ort ein, wenn Telearbeit noch nicht eingezogen ist und täglich mehr oder weniger lange Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zurückgelegt werden müssen. Pendeln erweitert den Einzugskreis für Arbeitgeber, Arbeitnehmer erhalten möglicherweise bessere Jobs und wohnen billiger oder schöner, aber sie zahlen dafür mit Lebenszeit – und auch mit gesundheitlichen Risiken, wie eine schwedische Studie, die im Open Access Journal BMC Public Health veröffentlicht wurde, herausgefunden haben will.
Zwar werde räumliche Mobilität gerne politisch und wirtschaftlich gefordert, so die Wissenschaftler, kaum aber werde untersucht, wie sich die damit einhergehende Verlängerung der Arbeitszeit und das Unterwegssein auf die Gesundheit der Menschen auswirkt. Um dies zu untersuchen, haben die Wissenschaftler Daten von mehr als 21.000 Menschen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren ausgewertet, die mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Befragt wurden die Teilnehmer danach, wie sie zum Arbeitsplatz kommen und wie viel Zeit dies für eine einfache Fahrt kostet. Gefragt wurden sie auch, ob sie unter Schlafstörungen, Stress, Erschöpfung und psychischen und körperlichen Problemen und wie oft sie krankheitsbedingt nicht zur Arbeit gegangen sind. Als Vergleichsgruppe dienten Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen und weniger als eine halbe Stunde unterwegs sind. Durchschnittlich braucht man in Schweden 37 Minuten, um von Zuhause zum Arbeitsplatz zu kommen, das ist etwa EU-Durchschnitt. In den letzten Jahrzehnten hat sich hier wie anderswo die Zahl der Menschen vervielfacht, die mit Autos oder öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln.
Wenig verwunderlich ist, dass es sich gesundheitlich positiv niederschlägt, wenn die Menschen mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen – und die Wegzeit nicht mehr als eine halbe Stunde beträgt – allerdings lässt sich aus den Daten wie meist keine Kausalität ableiten. Dagegen schlägt sich negativ nieder, wenn man mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln pendelt. Aber es gibt doch auch Überraschungen. Wer mit dem Bus oder dem Zug fährt, der leidet offenbar gesundheitlich stärker, wenn er länger fährt, wer hingegen selbst mit dem Auto fährt, dem geht es besser, wenn er länger als eine Stunde fährt. Dagegen sind die schlechter dran, die zwischen 30 und 60 Minuten pro einfache Fahrt aufwenden müssen.
Die Wissenschaftler können auch nicht erklären, warum längere Autofahrten angenehmer zu sein scheinen als längere Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Vielleicht können sich die Langfahrer auf den gemeinhin ruhigen südschwedischen Straßen besser entspannen, ist eine Vermutung, möglichweise handelt es sich vor allem um Männer, die gut verdienen und vom Land in die Städte fahren. Sie könnten einer Gruppe angehören, die sowieso gesünder ist, wobei auch das Leben auf dem Land selbst gesünder sein soll. Wer über eine Stunde fährt, dürfte wohl tatsächlich eher vom Land kommen und nicht ganz so unter Druck stehen wie die Kurzfahrer, die vermutlich länger im Stau stehen und nur in der Stadt unterwegs sind. Aber die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist selbst stressig, weil man sich hier während der Stoßzeiten in den Massen befindet, während Autofahrer immerhin einen größeren privaten Raum um sich haben und zudem der Meinung sein können, sie könnten selbstbestimmter handeln, auch wenn sie sich auf das Fahren konzentrieren können, während der Pendler in den öffentlichen Verkehrsmitteln auch lesen, surfen oder vor sich hin dämmern kann.
Source : http://www.heise.de/tp/blogs/10/150730
Von : Florian Rötzer in Telepolis > Science-News
by Daisymupp | Oct 26, 2011 | Energie und Klima
Braunkohle ist so ziemlich der schlechteste Brennstoff, den es aus Sicht des Klimaschutzes gibt. Ihr Heizwert ist gering und entsprechend schlecht sind die spezifischen Emissionen. Für jede Kilowattstunde elektrischer Energie wird in einem herkömmlichen Braunkohlekraftwerk wie etwa in Jänschwalde in Brandenburg (Betreiber Vattenfall) oder Neurath im Rheinland (RWE) 1,15 Kilogramm CO2 ausgestoßen. Selbst in einem Steinkohlekraftwerk sind es rund 200 Gramm weniger. Ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk, kurz GuD, kommt übrigens mit 428 Gramm aus. Gas ist also – aber das nur am Rande – unter den fossilen Energieträgern der einäuige König.
Aber hier sollte es um die Kohle gehen. Die Braunkohle hat zwar aus Umweltsicht manchen Nachteil, aber ökonomisch hat sie einige wesentliche Vorteile. Sie ist im Tagebau zu erschließen und daher wesentlich günstiger. Und sie ist noch reichlich vorhanden, während die beste Kohle, Anthrazit, langsam rar wird. Bisher ist Deutschland weltweit der größte Verbraucher von Braunkohle, aber das könnte sich ändern. RWE interessiert sich zum Beispiel für den Aufschluss eines Tagebaus im dicht besiedelten Bangladesh, dem einige zehntausend Menschen weichen müssten.
Auch auf Borneo gibt es große Lagerstätten, und zwar im Kalimantan genannten indonesischen Teil der Heimat der Orang Utans. Auf einer Fläche von 350 Quadratkilometern könnten dort 2,8 Milliarden Tonnen Kohle abgebaut werden. Verbrennt man diese, käme ein Vielfaches der deutschen Jahresemissionen heraus, und das ist nicht wenig. Deutschland gehört immer noch mit seinen rund elf Tonnen pro Kopf und Jahr an CO2-Emissionen zu den größten Klimasündern (für ganz Genaue: Gemeint sind hier CO2-Äquivalente, ein Wert, der auch die übrigen Treibhausgase beinhaltet).
Zum Glück hat Indonesien eine ausufernde Bürokratie, mit der britische Interessenten an dem Tagebau derzeit zu kämpfen haben, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Der britische Rohstoffkonzern Churchill Mining Plc streitet sich mit einem indonesischen Unternehmen um die Rechte, und die dortigen Behörden mögen offensichtlich alte Lizenzen nicht recht anerkennen. Bleibt zu hoffen, dass sich der Disput noch ein paar Jahre hinzieht, bis die Nachfrage nach der Kohle zurückgeht. Aber das ist natürlich nur wishful thinking, denn dann müsste sich der Ausbau der Erneuerbaren noch einmal erheblich beschleunigen.
Source : http://www.heise.de/tp/blogs/2/150703
Von : Wolfgang Pomrehn in Telepolis > Energie und Klima-News
by Daisymupp | Oct 23, 2011 | Special
Im Laufe der Menschheitsgeschichte erlebte die Art und Weise wie wir kommunizieren immer wieder Quantensprünge. Nach der Erfindung der Sprache, der Schrift und des Buchdrucks ist die Digitalisierung der vierte große Schritt. Besonders davon betroffen ist unser Umgang mit Wissen und Kultur. Jeder kann heutzutage perfekte Kopien von Musik, Filmen, Büchern und anderen Werken erstellen, was die Geschäftsmodelle der Branchen, die sich fast vollständig auf die Vermarktung von Kopien spezialisiert haben, ins Wanken bringt. In diesem Kontext gewinnt das Urheberrecht immer mehr an Bedeutung. Doch um es durchzusetzen werden immer wieder harte Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen und “Three-Strikes” ins Gespräch gebracht oder schon durchgeführt. Heutzutage gerät das Urheberrecht damit in Konflikt mit den bürgerlichen Freiheitsrechten. Zur Rechtfertigung solcher Maßnahmen greifen die Befürworter immer wieder zum Begriff des “geistigen Eigentums”, der dem Urheberrecht eine grundrechtliche Bedeutung verleiht. Doch die Digitalisierung selbst stellt diesen Begriff auf den Prüfstand.
Die Streitfrage des “Geistigen Eigentums”
Das Grundgesetz schützt in Artikel 14 zwar das Eigentum, doch die genaue Interpretation dieses Begriffs ist eine politische Fragestellung. Wir müssen also fragen: Können Daten überhaupt jemandes Eigentum sein? Die meisten Menschen scheinen diese Frage bereits für sich beantwortet zu haben. Filesharing wird nicht etwa durch ein paar zwielichtige Gesellen in dunklen Kellern betrieben, es ist viel mehr ein Volkssport und gerade unter Jüngeren vollkommen normal. Die Filesharer empfinden ihr Tun dabei meist überhaupt nicht verwerflich, die Verletzung des Eigentumsrechts eines anderen sehen sie darin nicht. Doch warum? Kurz könnte man es mit dem Dialog beschreiben: “Sie würden doch auch keinen Porsche klauen” – “Nein, aber wenn ich ein Porsche kopieren könnte, würde ich es tun.” In diesem Aufsatz werden wir nun versuchen diesen Gedanken mit Substanz zu füllen.
Andreas Popp. Foto: Piratenpartei Deutschland. Lizenz: CC BY 2.0.
Mit dem Begriff des Eigentums befassen sich Philosophen (häufig Staatstheoretiker) schon seit geraumer Zeit. Die Eigentumstheorien, die dabei entstanden sind, befassen sich mit einer Vielzahl von Fragestellungen. Welche Rechte umfasst Eigentum? Wer kann Eigentum haben? Diese Liste ließ sich eine gefühlte Ewigkeit weiterführen. Wir wollen uns hier auf die für uns zentrale Fragestellung reduzieren: die Entstehung und Rechtfertigung von Eigentum. Die ersten Eigentumstheorien entstanden bereits in der Antike. Der römischen Philosoph und Staatsmann Cicero (106 v. Chr. – 43 v. Chr.) hat das sogenannte Okkupationsprinzip geprägt. Danach sind Güter quasi von Anfang an in der Natur vorhanden, doch nicht das Eigentum an ihnen. Dieses entstehe viel mehr dadurch, dass ein Mensch sich das Gut aneignet (okkupiert). Danach kann dieses Eigentum durch Rechtsakte oder Sieg (in einem Krieg) übertragen werden.
Während der Aufklärung kam die Frage nach der Entstehung von Eigentum erneut auf. John Locke (1632-1704) erklärte, dass der Mensch durch seine Arbeit das herrenlose Naturgut zu seinem Eigentum macht, z.B. in dem er Erz aus dem Boden schlägt oder ein Stück Land bebaut. Dabei ist die einzige Einschränkung wie viel derjenige tatsächlich nutzen kann. Daran angelehnt ist auch das Schaffensprinzip, dass heute noch zur Begründung des “geistigen Eigentums” benutzt wird. Der entscheidende Unterschied ist allerdings, dass der Mensch hier nichts aus der Natur entnimmt, sondern aus sich heraus schafft. Hier stellt sich die Grundsatzfrage, ob der Mensch überhaupt aus sich heraus etwas schaffen kann oder ob er nicht nur vorhandenes modifiziert oder entdeckt. So sagte bereits der französische Mathematiker und Philosoph Condorcet (1743-1794), dass jede Idee bereits in der Natur vorhanden sei. Dass wir sie aufschreiben können, sei nur die Frucht des gemeinschaftlichen menschlichen Erkenntnisprozesses. Heute würde man es vielleicht abkürzen mit: “Jedes Werk besteht nur aus Daten.”
Man könnte fast sagen, Condorcet ist vielleicht der erste Vordenker der Digitalen Revolution.
Immanuel Kant (1724-1804) geht einen völlig anderen Weg. Er lehnt ab, dass das Eigentum ein Verhältnis zwischen einer Sache und einer Person ist und sagt damit, dass physisches Eingreifen per se kein Eigentum begründet. Viel mehr ist Eigentum eine Einschränkung der Rechte der Anderen und funktioniert nur durch deren Anerkennung. Dies ist im Staat (Gesetz) Ausdruck des “vereinigten Willens aller”, der sich idealerweise auf Vernunftgründe stützt. Mein Auto gehört also nur mir, weil sich alle vorher darauf geeinigt haben, nicht mehr und nicht weniger.
Eigentum ist durch Vernunft entstanden
Schon im 7. Gebot heißt es “Du sollst nicht stehlen”. Der Skeptiker David Hume (1711-1776) beschreibt das Eigentum etwas genauer als Ausdruck von Knappheit und Gewöhnung. Der ökonomische Knappheitsbegriff ist zentral für das Eigentum. Er sagt, dass ein Gut dann knapp ist, wenn die Verwendung des Gutes durch eine Person für einen bestimmten Zweck, die Verwendung des Gutes durch andere Personen und/oder für einen anderen Zweck einschränkt. Anders ausgedrückt: Es gibt Interessenskonflikte an knappen Gütern. Wenn etwa jemand auf einem Grundstück ein Haus bauen will, der andere dort lieber Weizen anbauen würde, muss dieser Konflikt aufgelöst werden. Hierfür wurde durch die Gesellschaft bzw. den Staat das Eigentum etabliert. Im wesentlichen lassen sich aus dem letzten Abschnitt drei Prinzipien zusammenfassen: Das Okkupationsprinzip, das Arbeitsprinzip und das Knappheitsprinzip. Doch welchem folgen nun die Filesharer, die am liebsten dort draußen die Porsches kopieren wollen? Schauen wir uns dazu ein paar illustrierende Beispiele an.
Das Eigentum an einer beweglichen Sache ist nach allen drei Prinzipien begründbar. Die herrenlose Sache kann aus der Natur okkupiert werden, sie kann durch Arbeit aus ihr hervorgehen (z.B. im Steinbruch) und sie sind im ökonomischen Sinne knapp. Komplizierter wird es bei Eigentum an Boden. Dieser lässt sich zweifelsfrei okkupieren. Das Arbeitsprinzip benötigt hier schon ein menschliches zutun, ein Eigentum an unbearbeitetem Urgrund, das in unserer Gesellschaft auch üblich und akzeptiert ist, wäre schon schwieriger. (Durch das Schaffensprinzip alleine lässt sich das Eigentum an Boden übrigens überhaupt nicht erklären.) Das Knappheitsprinzip begründet grundsätzlich Eigentum an Boden, denn jedes Stück Land ist für sich gesehen knapp.
Das schönste Beispiel zur Illustration der Problemstellung ist die Atemluft. Niemand in unserer Gesellschaft würde ein Eigentum an Atemluft akzeptieren. Hier versagt das Okkupationsprinzip, weil sonst jeder das Recht hätte einfach alle Luft auf der Welt zu seinem Eigentum zu erklären. Das Arbeitsprinzip kann so oder so ausgelegt werden, immerhin ist Atmung auch eine Form von Arbeit. Doch man kann das Ausatmen als Rückabwicklung betrachten. Das Knappheitsprinzip verneint ein Eigentum an Atemluft, immerhin atmen wir schon immer die gleiche Luft und kommen uns dort nicht in den Weg.
Doch was ist wenn Atemluf plötzlich knapp wird? Einige erinnern sich vielleicht an Mel Brooks’ Komödie “Space Balls”. Der Planet gleichen Namens hat seine Atmosphäre kaputt gemacht und man kauft dort Atemluft in Dosen. Für diesen hypothetischen Fall ist ein Eigentum an Atemluft notwendig, denn sie wird dadurch ökonomisch knapp. Hier sieht man, dass das Knappheitsprinzip als einziges eine brauchbare Begründung für das Eigentum liefert.
Das Urheberrecht braucht eine andere Grundlage
Was heißt das nun für das “geistige Eigentum”? Werke wie Musikstücke und Filme sind – wie wir dank der Digitalisierung wissen – nicht viel mehr als Daten, Nullen und Einsen und damit nichts anders als große Zahlen. Daten sind nicht ökonomisch knapp, man kann sie durch Kopieren nicht mal stehlen, immerhin hat sie der vermeintlich Bestohlene ja immer noch. Sie sind in beliebiger Menge vervielfältigbar und jeder kann sie nutzen ohne andere dabei einzuschränken.
Früher war das noch nicht ganz realisiert. Die Knappheit der Datenträger sorgte für die faktische Knappheit der Daten und da Massenvervielfältigung nur in kommerziellem Stil ökonomisch sinnvoll war, musste man nur das Verhältnis von Urhebern und Verwertern regeln. Dank des Internets ist das Geschäftsmodell der Verwerter – die Vervielfältigung und Verbreitung – nun größtenteils obsolet, weil dies jeder am Rechner selbst erledigen kann.
Nun ist es dennoch so, dass der Urheber in der besonderen Situation ist, dass zwar sein Produkt (das Werk) nicht knapp ist, seine Produktionsfaktoren (primär seine Arbeit) es jedoch sehr wohl sind. Aus diesem Grund ist eine Unterstützung seiner Leistung durch ein Urheberrecht durchaus volkswirtschaftlich gesehen sinnvoll, wollen wir doch, dass die Urheber ihre wertvolle Zeit mit Schaffen verbringen, nicht damit Geld zu verdienen, um sich das Schaffen leisten zu können. Dennoch ist das “geistige Eigentum” – ab nun korrekterweise mit einem “sic!” zu versehen – kein haltbares Konzept um das Urheberrecht darauf zu stützen.
Andres Popp, 28, ist Wirtschaftsmathematiker und Mitglied der Piratenpartei. Er war von 2009-2011 stellvertretender Bundesvorsitzender. Sein Beitrag hier steht unter der Lizenz CC BY-SA 3.0.
Source : http://www.heise.de/tp/artikel/35/35727/1.html
In : Telepolis > Magazin > Special Archiv > Open Mind
by Daisymupp | Oct 21, 2011 | Energie und Klima
Im ersten Halbjahr 2011 haben die Erneuerbaren Energien (EE) ihren Anteil am bundesdeutschen Strommix auf über 20 Prozent erhöht. Geht die Entwicklung so weiter, wird er gegen Ende des Jahres bereits bei 23-25 Prozent liegen. Eine im Auftrag des Bundesumweltministeriums vom Novy-Institut (KNi) erstellte Übersicht der Eigentümerstruktur des Kraftwerkparks zur regenerativen Erzeugung von Strom zeigt zudem, dass der Strom zunehmend aus Bürgerhand kommt. 40 Prozent der in Deutschland installierten EE-Anlagen-Leistung zur Stromerzeugung gehört Privatpersonen, deren Engagement ist damit ein entscheidender Impuls für die Umstellung der Energieversorgung und den Ersatz fossil unnd atomar betriebener Kraftwerke.
Traditionell sind dabei die Photovoltaik und, meist über Bürgerbeteiligungsmodelle, auch die Windenergie an Land die wichtigsten Anlagentypen für privates Engagement. Bei der Onshore-Windenergie wird mittlerweile (2010) jedes dritte installierte Megawatt von Privatleuten gebaut. Bei der Photovoltaik liegt der Anteil von Privatpersonen bei mehr als 40 Prozent des Zubaus. Die nächste große Investorengruppe sind die Landwirte mit 21,8 Prozent Eine untergeordnete Rolle bei der Nutzung der Erneuerbaren Energien spielen dagegen weiter die vier großen Energiekonzerne.
Die Autoren nennen als Gründe für das große Engagement von Privatleuten bei der Photovoltaik, neben der garantierten Stromabnahme und Vergütung, auch die gute Verfügbarkeit, Handhabbarkeit und Skalierbarkeit der Photovoltaik. Bei der Windenergie wird insbesondere die Möglichkeit genannt, dass mit überschaubaren Investitionssummen eine Kooperation in Bürgerwindparks möglich ist. Philipp Vohrer von der Agentur für Erneuerbare Energien: “Bürgerinnen und Bürgern bietet die Energiewende zunehmende Möglichkeiten, die Energieversorgung in die eigene Hand zu nehmen und am Aufschwung der regenerativen Energieproduktion teilzuhaben. Dies fördert die Akzeptanz in der Bevölkerung”
Bild: Agentur für Erneuerbare Energien
Source : http://www.heise.de/tp/blogs/2/150676
Von : Matthias Brake In : Telepolis > Energie und Klima-News
by Daisymupp | Oct 19, 2011 | Commuting, Cycling, Politik
Nicht einmal 10 Prozent der Fahrradfahrer setzen einen Helm auf. Da aber die Zahl der Unfälle bei Fahrradfahrern in den letzten Jahren gestiegen sei, was natürlich auch damit zusammenhängt, dass immer mehr Menschen nicht nur in der Freizeit, sondern auch für Fahrten zur Arbeit und zu anderen Zielen alltäglich das Fahrrad benutzen.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) wird sich unter der wachsenden Menge der Fahrradfahrer nicht unbedingt Freunde machen, wenn er nun mit einer möglichen Helmpflicht droht, falls die Fahrradfahrer nicht Gehorsam sind. Wenn sich die Helmtragequote nicht in den nächsten Jahren “weit über 50 Prozent” erhöhe, “dann muss es fast zu einer Helmpflicht kommen”, meinte der Minister, um die schweren oder tödlichen Kopfverletzungen zu reduzieren. Jeder zweite tödliche Unfall gehe auf eine Kopfverletzung zurück, d.h. von den 381 im Jahr 2010 ums Leben gekommenen Fahrradfahrern 190. Ob die Menschen angesichts dieser Zahlen den Helm freiwillig aufsetzen oder auf die von Ramsauer geforderte Aufklärung reagieren, darf allerdings bezweifelt werden.
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Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts ist die Situation allerdings auch nicht so dramatisch, wie dies Ramsauer darstellt. Im eben veröffentlichten Datenreport 2011 heißt es, dass 2009 51 % der Verkehrstoten als Pkw-Insassen zu Schaden gekommen seien, die Gurte, aber keine Helme tragen. 18% der Toten waren Motorrad-, Mofa- und Mopedfahrer, für die es eine Helmpflicht gibt. 14% waren Fußgänger, die in der Regel ohne Helm unterwegs sind, und nur 11% waren Fahrradfahrer. Zwar war die Zahl der Toten bei den PKW-Insassen, Fußgängern und Motorradfahrern gegenüber 2008 gesunken, während sie bei den sonstigen Verkehrsteilnehmern – wer immer das sein mag – um 3 und bei den Fahrradfahrern um 1 Prozent gestiegen ist. Da man aber davon ausgehen kann, dass die Zahl der Autofahrer sich nicht entscheidend vermehrt hat, wohl aber die der Fahrradfahrer, sollten bei der Zunahme um 1 Prozent eigentlich nicht die Warnglocken läuten.
Interessant ist auch, dass es in den Ortschaften zwar die meisten Unfälle mit Personenschäden gibt (69%), aber wegen der geringeren Geschwindigkeit der Fahrzeuge fallen hier “nur” 30 Prozent der Verkehrstoten an: “Auf den Außerortsstraßen (ohne Autobahnen) ereigneten sich 25% der Personenschadensunfälle”, so das Statistische Bundesamt, “aber 59% der Verkehrsopfer kamen hier ums Leben. Auf den Autobahnen wurden 6 % aller Unfälle mit Personenschaden und 11% der Getöteten gezählt.” Die Geschwindigkeit ist offenbar einer der maßgeblichen Gründe für die Zahl der tödlichen Unfälle. Aber statt hier tätig zu werden und beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen oder eine Senkung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb von Ortschaften zu fordern, scheint es dem CSU-Politiker weniger riskant zu sein, eine Helmpflicht für Fahrradfahrer ins Spiel zu bringen.
Da die Mobilität in Ortschaften zwar noch immer vom Autoverkehr und von öffentlichen Verkehrsmitteln geprägt wird, aber das Fahrradfahren vor allem bei kürzeren Entfernungen deutliche Zeit- und Geldvorteile mit sich bringt, sieht man von Vorteilen für die Umwelt und die Gesundheit ab (Lärm- und Abgasvermeidung, körperliche Aktivität), wäre auch eher an eine Förderung beim Umstieg aufs Fahrrad und eine entsprechende Verkehrsplanung zu denken, als an eine Helmpflicht. Zwar kann ein Helm manche Risiken bei einem Unfall für Radfahrer senken, aber bei weitem nicht alle und auch nicht für alle Bereiche des Kopfes.
Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) ist gegen eine Helmpflicht: “Der ADFC weist Forderungen nach einer Helmpflicht als untauglich zurück. Es ist seit langem übereinstimmende Meinung aller Experten und der Bundesregierung, dass eine Helmpflicht weder durchzusetzen noch zu kontrollieren sei. Sie würde aber die Fahrradnutzung drastisch senken und damit den Autoverkehr zunehmen lassen. Dies ist weder umwelt- noch gesundheitspolitisch zu verantworten.”
In einigen Ländern wie in Finnland oder Neuseeland gibt es bereits eine allgemeine Helmpflicht, in anderen wie in Schweden für Kinder bis 15 Jahren oder wie in Tschechien bis 18 Jahren.
Source : http://www.heise.de/tp/blogs/8/150659
Von : Florian Rötzer in : Telepolis > Politik-News