Tatortmacher klauen Schaltung aus dem Internet

Tatortmacher klauen Schaltung aus dem Internet

Es ist noch nicht lange her, da verfassten 51 Tatort-Autoren einen offenen Brief unter anderem an die Netzgemeinde. In diesem Brief beklagten die Autoren unter anderem die Umsonstkultur der User, die scheinbar frei zugänglich mit kostenfrei gleichsetzen. Sie wandten sich gegen eine Marginalisierung der Grundrechte der Urheber, namentlich das geistige Eigentum, und befürchteten nicht weniger als eine Enteignung, falls Schutzfristen tatsächlich verkürzt würden.

Da ist es natürlich um so peinlicher, was laut Felix von Leitner einigen Benutzern des Forums mikrocontroller.net im am 3.6.2012 ausgestrahlten Tatort “Schlafende Hunde” auffiel: dass irgendwer sich für eine Szene, bei der ein Schaltplan gezeigt wird, scheinbar ungefragt via Google Bildersuche an fremden geistigen Eigentum bedient hatte. Ohne den Urheber zu entlohnen oder wenigstens zu fragen, und ohne Quellenangabe wurde da der Schaltplan einfach in einer kommerziellen Produktion verwendet. Fairerweise sei hier eingeschoben, dass die betreffende Folge bereits 2010 produziert wurde und ihr Drehbuchschreiber nicht zu den Unterzeichnern des offenen Briefes gehört – dennoch muss sich die Tatort-Crew nun den Vorwurf gefallen lassen, mit der Hand in der Keksdose erwischt worden zu sein. Der Urheber Fabian Luehrs steht derzeit in Kontakt mit einer Redakteurin um abzuklären, wie das passieren konnte.

Nun kann man – auch die Macher des Tatort – der Meinung sein, dies sei doch eigentlich nicht so schlimm. Immerhin habe man den Schaltplan nur zur Illustration verwendet. Damit würde man dann allerdings den Standpunkt vertreten, den man eben noch kritisiert hat: dass eben nicht jede Verwendung fremder Schöpfungen in eigenen Werken die Rechte des Urhebers verletzt.

Rechtlich könnte man sich auf §57 des deutschen Urheberrechtsgesetzes berufen, der das Konzept des “unwesentlichen Beiwerks” formuliert. Das dürfte allerdings all jenen wie der reine Hohn vorkommen, deren Videos wegen urheberrechtlich geschützter, zufällig mit aufgenommener Hintergrundmusik schon einmal bei YouTube gesperrt worden sind. Weiterhin ist es fraglich, ob man mit dieser Argumentation rechtlich überhaupt durchkommt – wo der Schaltplan doch gut sichtbar in Szene gesetzt wurde.

Sich auf diesen Paragraphen des unwesentlichen Beiwerks zu berufen, um die ungefragte, nicht entlohnte Verwendung eines Schaltplans zu rechtfertigen, könnte man jedenfalls als eine Marginalisierung der Grundrechte des Urhebers verstehen. Alternativ bliebe noch ein zerknirschtes Schuldeingeständnis und damit der Beweis, dass auch die Macher des Tatorts es manchmal mit dem Urheberrecht nicht so genau nehmen – bzw. dieses eben in Zeiten des jederzeit verfügbaren und frei zugänglichen Wissens voller Fallstricke ist, die selbst Profis zum Verhängnis werden können und daher eine Anpassung, zumindest aber eine Diskussion angesagt wäre.

Source : http://www.heise.de/tp/blogs/6/152142

Von : André Lerch in Telepolis > Kultur und Medien-News

GEMA gegen YOUTUBE

GEMA gegen YOUTUBE

Zwei mächtige, gierige und vielen verhasste Organisationen, die beide jeweils parasitäre Geschäftsmodelle im Bereich des Urheberrechts verfolgen, trafen am Freitag am Landgericht Hamburg aufeinander. Die eine Organisation ist eine gigantische Datenbank, zu der auch die Hostingplattform Youtube gehört und sich für “not evil” hält. Sie betreibt eine Art kulturellen Kommunismus, in dem sie kostenlos Informationen vermittelt, lagert und verteilt. Doch wo immer man etwas kostenlos bekommt, ist man nicht der Kunde, sondern das Produkt: Die Nutzer zahlen mit ihren Daten, sowie mit dem Konsum von Werbung.

Während die eine Organisation die Welt beschenkt und sich beschenken lässt, verfolgt die andere Organisation den kapitalistischen Ansatz, in dem Güter nur gegen Geld geteilt und notfalls künstlich verknappt werden – für Musik im Zeitalter der Digitalkopie ein anachronistisch anmutendes Konzept.

Um an der Nutzung von Werken wirksam zu partizipieren, überwacht diese Organisation die gesamte Bundesrepublik. Sie sendet Späher in Diskotheken und Tanzschulen, um deren Fläche zu vermessen, bedient sich Denunzianten, um Veranstalter der Musiknutzung zu überführen und beschnüffelt das Internet. Gerichte statten sie sogar mit einer Beweislastumkehr dafür aus, dass es sich bei verwendeter Musik um Material handelt, das zu ihrem Wahrnehmungsrepertoire gehöre.

Geschenke

Beide Organisationen beschenken die Urheber.

Die eine bietet den Künstlern eine kostenlose Plattform für Bekanntheitsgrad, wie es traditionell Radio und TV taten. Während früher Produzenten die DJs und Redakteure dafür schmierten, Stücke so oft vor der Zielgruppe zu spielen und Künstler in Shows einzuladen, bis sie Wiedererkennungs- und damit Marktwert erfuhren, kann man heute sogar allein auf Youtube berühmt werden (wenn auch häufig unfreiwillig). Künstler wie die Berliner Sängerin Zoe Leela versuchen diesen Ansatz. Selbst Plattenlabels bewerten das Internet als einen “Segen”.

Die andere Organisation beschenkt die Künstler mit dem Großteil des von ihr bei Musiknutzern abkassierten Geldes. “Schenken” deshalb, weil die Künstler nicht für eine konkrete Dienstleistung bezahlt werden, sondern dafür, dass jemand ihr bereits längst geschaffenes Werk konsumiert oder weiter nutzt. Geldverdienen im Schlaf sozusagen. Sowie das Werk kopiert werden kann, so soll auch die Gegenleistung kopiert werden, allerdings materiell. Während normalerweise im Wirtschaftsleben die Gegenleistung für eine Ware oder Dienstleistung zeitnah realisiert wird und schuldrechtliche Ansprüche nach wenigen Jahren sogar verjähren, wollen Urheber ein Leben lang und danach noch einmal 70 Jahre für ihr Werk honoriert werden.

Für die Künstler erweist sich das Geschäftsmodell der GEMA nur bedingt als ertragreich. Im Durchschnitt entfiel auf jeden der ca. 64.000 GEMA-Künstler pro Jahr knapp 11.500,- € Brutto, was allein zum Leben kaum ausreicht. Doch selbst diese Zahl erweckt einen stark verzerrten Eindruck, denn den Löwenanteil teilen sich ohnehin nur sehr wenige GEMA-Berechtigte, eben die Stars. Die unkreativen Geldeintreiber der GEMA allerdings lassen sich ihren Liebesdienst üppig vergüten, fuhren etwa 2010 für sich selbst 127 Millionen Euro ein (ca. 15% des Gesamtumsatzes). Irgendwo muss ja schließlich auch das Jahresgehalt für den unkreativen GEMA-Chef herkommen, der sich locker mal eben 380.000 Euro ausbezahlt.

Geschacher

Die GEMA möchte nun bei Youtube mitverdienen – nach Art des Hauses parasitär. Wenn ein Konzertveranstalter an die GEMA latzt, beteiligt sich die GEMA ja auch nicht am Risiko, ob das Konzert rentabel verläuft – da wäre es ja noch schöner, müsste man sich etwa an den Hostingkosten von Youtube beteiligen. Während für Radio pro abgespieltem Titel kassiert wird, den Tausende Hörer gleichzeitig konsumieren, will die GEMA für jeden einzelnen Abruf die Hand aufhalten.

Nach ihren Preisvorstellungen sollten pro Abruf 0,6 Cent an die Verwertungsgesellschaft fließen, was bei 63,3 Millionen Abrufen schon mal das Gehalt des GEMA-Chefs sichern würde. Dass Youtube durchaus bereit ist, die Künstler zu beteiligen, steht außer Frage, denn in über 40 Ländern kamen Vereinbarungen mit Musikverwertungsgesellschaften bereits zustande. Doch offenbar scheint die Gier der GEMA besonders groß zu sein – was vermutlich kaum jemanden wundern dürfte, der jemals mit der deutschen Musik-Wahrnehmungsgesellschaft zu tun hatte.

Nachdem beide Organisationen lähmend lange Verhandlungen führten, trafen sich die Kontrahenten an dem für Immaterialgüterrechte bizarrsten Ort der Welt – am Landgericht Hamburg. Dort fiel der Fall in die Hände des Vorsitzenden Richters Steeneck, der im Gegensatz zu manchem seiner Hamburger Kollegen durchaus als besonnen gilt. Das Gericht lehnte die von der GEMA begehrte Einstufung als “Täterin” ab, was eine Verantwortlichkeit für sämtliche urheberrechtsrelevanten Handlungen nach sich gezogen hätte. Youtube hätte in diesem Fall sein gesamtes Repertoire prüfen müssen, das von Fremden hochgeladen wurde.

Wie jedoch nicht anders zu erwarten, erkannte das Gericht auf eine Störerhaftung. Wie jeder Blogbetreiber auch haftet damit Youtube ab Kenntnis rechtswidriger Uploads, die insoweit für die Zukunft wirksam unterbunden werden müssen. Dies geschieht bereits durch die eigens entwickelte Content ID-Software, jedoch verlangt das Gericht zusätzlich auch digitale Fingerprints der Musikstücke sowie den Einsatz eines Wortfilters, der Werktitel und Interpret erkennen und blockieren soll.

Etliche Künstler mit identischen oder ähnlichen Namen bzw. Werktiteln dürfen sich auf lustige Zeiten einstellen. Wer etwa den Vornamen “Nicole” führt, dürfte künftig wegen einer Grand Prix-Sängerin dieses Künstlernamens Probleme beim Upload bekommen. Aufgeweckte Musikfreunde indes werden den Filter mit Fantasienamen zu umgehen wissen, Konsumenten werden ohnehin auf Spezialsoftware zur Umgehung des länderspezifischen Filters zurückgreifen.

Das Gericht verteilte an die GEMA auch weitere Ohrfeigen. So hatte die GEMA für ihre Musterklage 12 Musikstücke herausgesucht, die angeblich nicht schnell genug gesperrt worden seien. Das wurde aber offenbar nur für sieben Stücke hinreichend plausibel gemacht, während für fünf die Klage unschlüssig blieb. Verabschieden werden wir uns also vorläufig von großen Kulturgütern wie Rolf Zuckowskis “Im Kindergarten (1994).

Zu den Blindgängern der Klage gehört immerhin “Rivers of Babylon” von Boney M. (1978), wobei der Filter offenbar gerade Wochenende hat und daher die Klage bei entsprechendem Vortrag und Beweisangebot eigentlich schlüssig hätte sein müssen. Auch der Mirelle Mathieu-Titel “Akropolis adieu”, den Christian Bruhn komponierte, ist aktuell noch sicht- und hörbar (wenn man das wirklich will …).

Komponist Bruhn dürfte zu den handverlesenen Künstlern gehören, die sich über die GEMA kaum beklagen werden, saß er doch ab 1982 in deren Aufsichtsrat. System verstanden! Hoffentlich verrät Bruhn niemand, dass sein vermutlich bestes Werk ebenfalls noch auf Youtube zu finden ist. Es wäre doch schade, wenn kommende Generationen das Werk nicht mehr kennen lernen, nur weil die zugehörige Zeichentrickserie aufgrund anspruchsvollerer Sehgewohnheiten nicht mehr im TV zu sehen sein wird.

Source : http://www.heise.de/tp/artikel/36/36809/1.html

Von Markus Kompa in Telepolis > Medien

GEMA verschlimmbessert ihr Tarifsystem

GEMA verschlimmbessert ihr Tarifsystem

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) will ab kommendem Jahr ihr Tarifsystem für Veranstalter vereinfachen. Die Nutzungskosten für Gastronomen, Discotheken, Tanzschulen, Partys, Stadtfeste usw. berechnete die GEMA bisher nach der zu beschallenden Fläche, Dauer und einem branchenspezifischen Tarif. Für Veranstaltungen, bei denen (außerhalb von konventionellen Konzerten) Live-Musik und solche aus der Konserve genutzt werden, will die GEMA ab dem 01.01.2013 ihre bislang elf ausdifferenzierten Tarife auf ganze zwei eindampfen. Die GEMA orientiert sich künftig an den beiden Faktoren “Größe einer Veranstaltung” in linearen 100 Quadratmeter-Schritten und “Eintrittsgeldern” in Ein-Euro-Schritten. Wie bisher auch ist die Nutzung vorher anzumelden.

Während die GEMA ihre Tarifänderung als großen Wurf verkauft und die Orientierung am Eintrittsgeld kaufmännisch durchaus Sinn macht, hat die Sache einen Haken: Es wird für etliche Nutzer dramatisch teurer. Veranstalter von Straßenfesten können sich locker auf die doppelten GEMA-Kosten einstellen. Betreiber von Diskotheken fürchten gar eine Versiebenfachung der Kostenlast. Da im Discothekenbereich beim Eintritt die finanzielle Schmerzgrenze der Kids bereits als ausgereizt gilt, dürften etliche Unternehmungen unwirtschaftlich werden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband spuckt Blut.

GEMA-freie Musik wie Werke längst verstorbener Künstler oder von solchen, die bewusst auf eine GEMA-Mitgliedschaft verzichten, dürfte für professionelle Veranstalter künftig deutlich attraktiver werden. Eine andere Alternative wäre die Gründung einer konkurrierenden Musikverwertungsgesellschaft, die das Repertoire ihrer Künstler zu moderateren Tarifen anbietet. Entgegen einer landläufigen Fehlvorstellung ist die GEMA keine staatliche oder mit einem staatlichen Monopol beliehene Institution, vielmehr könnten sich gewitzte Musiker und Unternehmer zusammentun und nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz eine alternative Wahrnehmungsgesellschaft gründen. Dies würde auch dem Prinzip der sozialen Marktwirtschaft entsprechen, in dem das faktische Monopol ein Fremdkörper ist und die Bildung von Tarifen dem Markt überlassen wird.

Source : http://www.heise.de/tp/blogs/6/151754

Von Markus Kompa in Telepolis > Kultur und Medien-News

Photo : ddp/Michael Gottschalk

“Der 7. Sinn” soll wieder zu Grundversorgung gehören

“Der 7. Sinn” soll wieder zu Grundversorgung gehören

2011 stieg nach Angaben des Statistischen Bundesamts erstmals nach 20 Jahren die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland – und zwar um 343 auf 3.991. Auch die Zahl der Verletzten nahm um 5,5 Prozent auf 391.500 zu. Im Januar 2012 setzte sich dieser Anstieg fort: Mit 266 Toten verbuchte der Monat 7,7 Prozent mehr Verkehrstote als der Vorjahresjanuar. Verletzte gab es 27.100 Personen beziehungsweise 23,3 Prozent mehr. Die Zahl der Unfälle allgemein stieg um 6,3 Prozent auf 189.300.

Im Bundesverkehrsministerium überlegt man deshalb, an den Westdeutschen Rundfunk heranzutreten und ihn dazu zu überreden, die Sendung Der 7. Sinn wieder ins Programm zu nehmen. Dieser von 1966 bis 2005 produzierte Klassiker klärte Autofahrer über Verkehrsregeln und –risiken auf. Dabei erfand man eine ganz eigene Schnitt- und Bildsprache, um Gefahren eindringlich darzustellen.

Einen besonderen ästhetischen Reiz brachte der Gegensatz zwischen der ausgesprochen schmissigen Musik und dem Aktenzeichen-XY-Tonfall des Sprechers Egon Hoegen, der auch die Off-Kommentare in Staplerfahrer Klaus, die Nachrichten in Starship-Troopers und viele Einspieler in der Harald-Schmidt-Show sprach. Teilweise wurden die Tipps auch mit Hintergrundwissen anreichert, wobei beim Wiedersehen auf YouTube deutlich sichtbar wird, dass naturwissenschaftliche Erkenntnisse offenbar länger haltbar sind als gesellschaftswissenschaftliche.

Als der WDR vor sieben Jahren die bislang letzte Episode der Sendereihe ausstrahlte, kündigte er an, lediglich das Konzept überarbeiten zu wollen. Seitdem hat sich allerdings nichts getan – und Presseanfragen dazu bleiben unbeantwortet. Dem Willen von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer nach soll die Sendung nun nicht nur endlich fortgesetzt werden, sondern auch einen Sendeplatz bekommen, mit dem sie viele Zuschauer erreicht.

Möglich wäre hier zum Beispiel das Vorabendprogramm, in dem Thomas Gottschalk derzeit so unglücklich agiert, dass es hinter vorgehaltener Hand sogar heißt, er ziehe mit seinem Misserfolg die Quoten der Tagesschau nach unten. Sollte eine Neuauflage der Verkehrsschulungssendung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ähnlich gut funktionieren wie Fahrradmeldungen auf Telepolis, dann könnte sich solche ein Austausch für die ARD nicht nur deshalb als gutes Geschäft erweisen, weil die Produktion einer Neuauflage deutlich weniger kosten würde als die Show des sehr üppig bezahlten ehemaligen Wetten-Dass-Moderators. Und falls Monika Piel nicht will: Wir stünden gern bereit, Herr Verkehrsminister!

Source : http://www.heise.de/tp/artikel/36/36665/1.html

Von : Peter Mühlbauer in Telepolis > Medien

Tatortmacher klauen Schaltung aus dem Internet

Buchpreisbindung verhindert eBook-Experiment

Enno Lenze betreibt seit zehn Jahren den Kleinverlag Berlin Story. Unlängst wagte er ein Experiment, bei dem er die eBook-Version der DDR-Fluchtgeschichtensammlung Der Letzte macht das Licht aus von Klaus Behling für einen Preis von null Euro anbot, die Kunden aber gleichzeitig dazu aufforderte, eine beliebige weitere Summe zu zahlen oder eine andere Gegenleistung anzubieten, wenn ihnen das Werk gefällt.

Nach etwa 200 Downloads erhielt er einen “rechtlichen Hinweis” eines Anwalts, der sich als “Preisbindungstreuhänder zahlreicher Verlage gemäß § 9 Absatz 2 Nr. 3 BuchPrG” vorstellte und in dieser Rolle um eine Bestätigung ansuchte, dass Lenze das Experiment nicht fortsetzet und “Weiterungen vermeidet”. In dem “recht originellen Gedanken, den Marktpreis eines Buches durch Leserinformationen zu erfahren” sah der Rechtsanwalt nämlich einen “klaren Widerspruch gegen das Buchpreisbindungsgesetz”, dessen §5 vorschreibt, “dass es der Verleger ist, der den Preis bestimmen und dann veröffentlichen muss”. Diese Aufgabe kann er nach Ansicht des Treuhänders Dritten auch dann nicht übertragen, wenn sie keine Händler, sondern Leser sind.

Obwohl sich darüber streiten ließe, ob der Preis nicht eigentlich null Euro beträgt und Zahlungen eher als Spenden denn als Kaufpreis zu werten sind, ließ sich Lenze nicht auf das juristische Abenteuer ein und nahm das Buch vorerst vom Server. Angeblich gibt es aber ein Angebot aus Uruguay, das Werk von dort aus legal mit dem alten Modell anzubieten. Eine Andere Möglichkeit wäre, 18 Monate lang zu warten, bis die Preisbindung nach §8 Absatz 1 des Buchpreisgesetzes nicht mehr gilt.

Dann allerdings wäre wahrscheinlich nicht mehr viel von der Aufmerksamkeit übrig, die das Buch und das Preisexperiment ohne das Rechtsanwaltsschreiben nie bekommen hätten. In manchen Foren wird wegen dieses Aufmerksamkeitseffekts sogar vermutet, dass Lenze (der in der Vergangenheit bewies, dass er weiß, wie man Medien füttert) das Anwaltsschreiben eventuell gar nicht so ungelegen gekommen sein könnte.

Source : http://www.heise.de/tp/blogs/6/151453

von : Peter Mühlbauer in Telepolis > Kultur und Medien-News